Die schwierigsten KET Testfragen mit Verkehrszeichen
III. Quartal 2016.
Auf der Website KETBILIETAI.lt kann man sich durch das Lösen von KET Tests vollständig auf die Fahrtheorieprüfung „Regitra“ vorbereiten. Diese Website sammelt auch anonyme Statistiken, die es ermöglichen, herauszufinden, welche Fragen den Benutzern am schwersten fallen. Dies ist sehr nützliche Information, die es den Lernenden ermöglicht, die verwirrendsten Fragen zu verstehen, bei denen die meisten Fehler gemacht werden. Dieser Artikel enthält die schwierigsten Fragen des III. Quartals des Jahres 2016 von der Website KETBILIETAI.lt, die ausgewählt und erklärt wurden:

Frage: Welche dieser Verkehrszeichen verbieten das Wenden an einer Kreuzung, ausgenommen für Linienfahrzeuge?
Mögliche Antworten: 1; 2; 3; 4; 5
Richtige Antworten: 2; 4
Erläuterung:
Das Verkehrszeichen 1 „Einfahrt in eine Straße mit Fahrstreifen für Linienfahrzeuge“ verbietet das Wenden nicht.
Das Verkehrszeichen 2 „Rechts abbiegen“ erlaubt nur das Rechtsabbiegen, daher ist das Wenden verboten.
Das Verkehrszeichen 3 „Einfahrt in eine Straße mit Fahrstreifen für Linienfahrzeuge“ verbietet das Wenden nicht.
Das Verkehrszeichen 4 „Wenden verboten“ verbietet selbstverständlich das Wenden.
Das Verkehrszeichen 5 „Einfahrt in eine Einbahnstraße“ verbietet das Wenden nicht.
Wo Fehler gemacht werden: Es wird angenommen, dass, wenn an einer Kreuzung nur Linienfahrzeuge in eine Richtung fahren dürfen, auch das Wenden verboten ist. Es wird auch fälschlicherweise angenommen, dass man an einer Einbahnstraße an einer Kreuzung nicht wenden darf. In beiden Fällen ist das Wenden erlaubt.
Wenn man hingegen das Zeichen 2 erreicht, ist nur das Rechtsabbiegen erlaubt, somit ist das Wenden verboten. Und das Zeichen 4 verbietet das Wenden direkt.

Frage: Dürfen Sie dieses Zeichen passieren?
Mögliche Antworten: Ja, wenn Sie in diesem Gebiet arbeiten; Nein, wenn Sie einen PKW fahren; Ja, wenn Sie ein Linienfahrzeug fahren; Ja, wenn Sie ein Fahrzeug mit dem Kennzeichen „Behinderter“ fahren.
Richtige Antworten: Nein, wenn Sie einen Pkw fahren; ja, wenn Sie ein Linienfahrzeug fahren.
Erläuterung:
In den KET ist klar festgelegt, dass das Verkehrszeichen „Einfahrt verboten“ allen Fahrzeugen die Einfahrt verbietet, außer Linienfahrzeugen. Weder die Arbeit in diesem Bereich noch das Fahren eines mit dem Zeichen „Behinderter“ gekennzeichneten Fahrzeugs hebt das Fahrverbot auf.
Wo Fehler gemacht werden: Es wird verwechselt mit den Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten“ und „Durchfahrt für Kraftfahrzeuge verboten“, wobei das erste die Einfahrt für Behinderte nicht verbietet und das zweite – auch nicht für Servicefahrzeuge (die in diesem Bereich arbeiten):

Es kommt auch oft zu Verwechslungen, da die Antworten die Aussage „Ja, wenn Sie ein Linienfahrzeug fahren“ und die Verneinung „Nein, wenn Sie einen Personenkraftwagen fahren“ enthalten, die beide richtig sind und markiert werden müssen.

Frage: Welche Verkehrszeichen verbieten das Linksabbiegen, wenn Sie einen Pkw fahren?
Mögliche Antworten: 1; 2; 3; 4; 5
Richtige Antworten: 1, 2; 5
Erläuterung:
Das Verkehrszeichen „1 Einfahrt in eine Straße mit Fahrstreifen für Linienfahrzeuge“ zeigt an, dass Sie beim Linksabbiegen in einen Fahrstreifen für Linienfahrzeuge einfahren würden. Daher ist es einem Personenkraftwagen verboten, bei diesem Verkehrszeichen links abzubiegen.
Das Verkehrszeichen „2 Rechts abbiegen“ erlaubt nur das Rechtsabbiegen, daher ist auch das Linksabbiegen verboten.
Das Verkehrszeichen „3 Einfahrt in eine Straße mit Fahrstreifen für Linienfahrzeuge“ verbietet einem Personenkraftwagen nicht das Linksabbiegen, sondern nur das Rechtsabbiegen (da er auf dem Fahrstreifen für Linienfahrzeuge fahren würde).
Das Verkehrszeichen „4 Wenden verboten“ verbietet nicht das Linksabbiegen, sondern nur das Wenden.
Das Verkehrszeichen „5 Einfahrt in eine Einbahnstraße“ zeigt an, dass die Richtung der Einbahnstraße nach rechts ist und wir nicht gegen den Verkehr fahren können, daher ist das Linksabbiegen bei diesem Verkehrszeichen verboten.
Wo Fehler gemacht werden: Am häufigsten wird das Zeichen 4 fälschlicherweise markiert, da man denkt, dass, wenn man nicht wenden kann, man auch nicht links abbiegen kann.

Frage: Wem ist es erlaubt, in der durch diese Verkehrszeichen angezeigten Situation anzuhalten?
Mögliche Antworten: Für Fahrräder und Mopeds; für Motorräder ohne Beiwagen; für Linienfahrzeuge
Richtige Antworten: Für Fahrräder und Mopeds; Für Linienfahrzeuge
Erläuterung:
Fahrräder und Mopeds sowie Linienfahrzeuge dürfen halten, aber nicht parken. Andere Fahrzeuge (Motorräder) dürfen hinter den Schildern nicht halten, da ihnen die Einfahrt in den Fahrstreifen für Linienfahrzeuge generell verboten ist.
Wo Fehler gemacht werden: Die Begriffe Halten und Parken werden verwechselt. Das Zeichen im Bild verbietet das Parken, aber nicht das Halten (Halten nicht länger als zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen oder zum Be- und Entladen von Gütern erforderlich).

Frage: Auf der Straße hinter diesen Schildern ist erlaubt:
Mögliche Antworten: In eine Richtung fahren; Parken für Fahrzeuge, die mit dem Zeichen „Behinderter“ gekennzeichnet sind; Wenden; Rückwärtsfahren.
Richtige Antworten: In eine Richtung fahren; Parken für Fahrzeuge, die mit dem Zeichen „Behinderter“ gekennzeichnet sind; Rückwärtsfahren.
Erläuterung:
Das Verkehrszeichen „Halten verboten“ verbietet Fahrzeugen das Halten (Parken) auf der Straßenseite, auf der sich das Verkehrszeichen befindet. Gilt nicht für Fahrzeuge, die mit dem Zeichen „Behinderter“ oder einer Parkkarte für Behinderte gekennzeichnet sind.
Wo Fehler gemacht werden: Es wird fälschlicherweise angenommen, dass das Rückwärtsfahren auf einer Einbahnstraße verboten ist. Tatsächlich verbieten die KET dies nicht. Das Wenden auf einer Einbahnstraße ist jedoch definitiv nicht erlaubt, da man sonst gegen den Verkehr fahren müsste.

Frage: Das Zeichen ist ungültig für:
Mögliche Antworten: Motorräder ohne Beiwagen und Mopeds; Servicefahrzeuge; Fahrzeuge, die mit dem Kennzeichen „Behinderter“ gekennzeichnet sind; Linienfahrzeuge.
Richtige Antworten: Motorräder ohne Beiwagen und Mopeds; Servicefahrzeuge; Fahrzeuge, die mit dem Kennzeichen „Behinderter“ gekennzeichnet sind; Linienfahrzeuge.
Erläuterung:
Das Verkehrszeichen „Durchfahrt für Kraftfahrzeuge verboten“ verbietet den Verkehr von Kraftfahrzeugen, ausgenommen Mopeds, Motorräder ohne Beiwagen, Linienfahrzeuge, Servicefahrzeuge und Fahrzeuge, die mit dem Kennzeichen „Behinderter“ gekennzeichnet sind.
Wo Fehler gemacht werden: Wird verwechselt mit den Verkehrszeichen „Einfahrt verboten“, das nur Linienfahrzeugen die Durchfahrt erlaubt, und „Durchfahrt verboten“, das auch Behinderten die Einfahrt erlaubt:


Das Verkehrszeichen „Durchfahrt für Kraftfahrzeuge verboten“ erlaubt sowohl Linienfahrzeugen als auch Behinderten und Servicepersonal (das in diesem Bereich arbeitet) die Durchfahrt.

Frage: Das Zeichen ist ungültig für:
Mögliche Antworten: An Stellen, die für Linienfahrzeuge vorgesehen sind; Für Servicefahrzeuge; Für Fahrzeuge, die mit dem Kennzeichen „Behinderter“ gekennzeichnet sind; Für Fahrzeuge, die mit einem Parkausweis für behinderte Personen gekennzeichnet sind.
Richtige Antworten: An Stellen, die für Linienfahrzeuge vorgesehen sind; Für Fahrzeuge, die mit dem Kennzeichen „Behinderter“ gekennzeichnet sind; Für Fahrzeuge, die mit einem Parkausweis für behinderte Personen gekennzeichnet sind.
Erläuterung:
Das Verkehrszeichen „Halten verboten“ verbietet Fahrzeugen das Halten und Parken auf der Straßenseite, auf der sich das Verkehrszeichen befindet, ausgenommen das Halten an Haltestellen für Linienfahrzeuge. Es gilt nicht für Fahrzeuge, die mit dem Kennzeichen „Person mit Behinderung“ oder einem Parkausweis für Menschen mit Behinderung gekennzeichnet sind.
Wo Fehler gemacht werden: In der Beschreibung des Verkehrszeichens ist klar erwähnt, dass das Zeichen für Linienfahrzeuge an Haltestellen und für Behinderte nicht gilt. Es wird oft fälschlicherweise angenommen, dass es auch für Servicefahrzeuge nicht gilt.
Frage: Welches/welche Verkehrszeichen erlaubt/erlauben die Fahrt nur in die durch die Pfeile angegebene Richtung?
Mögliche Antworten: 1; 2; 3
Richtige Antworten: 1; 2
Erläuterung:
Die Verkehrszeichen 1 und 2 erlauben die Fahrt nur in die angegebene Richtung. 3 weist auf die Einfahrt in eine Einbahnstraße auf der rechten Seite hin, verbietet aber nicht die Geradeausfahrt (wenn eine solche Straße vorhanden ist).
Das Verkehrszeichen 1 „Fahrstreifenwechselpfeil“ zeigt die Fahrtrichtung auf Straßen an, auf denen Bauarbeiten durchgeführt werden.
Das Verkehrszeichen 2 „Fahrtrichtung an Kreuzung nach rechts“ zeigt an einer Kreuzung die Fahrtrichtung an, in die auf diesem Fahrstreifen gefahren werden darf.
Das Verkehrszeichen 3 „Einfahrt in eine Einbahnstraße“ zeigt an, dass in eine Straße oder Fahrbahn mit Einbahnverkehr eingefahren wird.
Wo Fehler gemacht werden: Es wird angenommen, dass das dritte Zeichen unbedingt zum Rechtsabbiegen zwingt. Wenn jedoch eine Straße geradeaus führt, ist es nicht notwendig, rechts abzubiegen, da man auch geradeaus fahren kann.

Frage: Dieses Verkehrszeichen mit Zusatztafeln weist auf Folgendes hin:
Mögliche Antworten: Die Länge der Parkzone hinter dem Zeichen, in der nur Personenkraftwagen parallel zum Gehweg parken dürfen; Die Länge der Parkzone hinter dem Zeichen, in der nur Motorräder parallel zum Gehweg parken dürfen; Die Länge der Parkzone hinter dem Zeichen, in der nur Personenkraftwagen ohne Anhänger und Motorräder parallel zum Gehweg parken dürfen; Die Länge der Parkzone hinter dem Zeichen, in der alle Fahrzeuge nur auf der Fahrbahn parallel zum Gehweg parken dürfen.
Richtige Antworten: Die Länge der Parkzone hinter dem Zeichen, in der alle Fahrzeuge nur auf der Fahrbahn parallel zum Gehweg parken dürfen.
Erläuterung:
Diese Verkehrszeichen erlauben allen Fahrzeugen das Parken auf die angegebene Weise in einer Entfernung von 100 Metern von ihnen.
Das obere Verkehrszeichen „Parkplatz“ kennzeichnet einen Parkplatz für Fahrzeuge.
Die mittlere Zusatztafel „Parkweise“ erlaubt allen Fahrzeugen das Parken nur auf der Fahrbahn parallel zum Gehweg.
Die untere Zusatztafel „Geltungsbereich nach vorn“ gibt die Länge der Parkzone hinter dem Verkehrszeichen an (100 Meter).
Wo Fehler gemacht werden: Ein Schild, das die Art des Parkens angibt, sowie ein Schild, das die Gültigkeitsdauer des Zeichens nach vorne angibt, werden nicht berücksichtigt.
Frage: Wer darf auf der mit „A“ gekennzeichneten Fahrspur fahren?
Mögliche Antworten: Schulbusse; Reisebusse; Linientaxis; Linienoberleitungsbusse und -busse; Fahrräder und Mopeds.
Richtige Antworten: Schulbusse; Linientaxis; Linienoberleitungsbusse und -busse; Fahrräder und Mopeds.
Erläuterung:
Linientaxis werden den Linienfahrzeugen zugeordnet, daher dürfen sie die A-Spur benutzen. Normale Taxis dürfen diese Spur nur benutzen, wenn eine zusätzliche Kennzeichnung TAXI vorhanden ist.
Linienfahrzeug – ein öffentliches Verkehrsmittel (Bus, Oberleitungsbus, Linientaxi), das regelmäßig Fahrgäste auf einer festgelegten Route mit angegebenen Haltestellen befördert, sowie ein Schulbus.
Wo Fehler gemacht werden: Es ist unbekannt, was der Begriff Linientaxi bedeutet. Es ist auch unbekannt, dass Fahrräder und Mopeds auf der „A“-Spur nicht verboten sind. Reisebusse hingegen gehören hier nicht dazu, da sie keine Linienfahrzeuge sind.