Wie erhalte ich einen Führerschein als Externer (durch selbstständige Vorbereitung)?
Für diejenigen, die die Theorie nicht in der Fahrschule lernen möchten, besteht die Möglichkeit, die Fahrtheorie im Selbststudium (als Externer) zu erlernen.
Bevor Sie die Fahrtheorie- und Praxisprüfungen bei AB „Regitra“ ablegen, müssen Sie die Straßenverkehrsregeln lernen und sich auf den KET-Test vorbereiten.
Ablauf des Selbststudiums:
2. Fahrtheorieprüfung bei „Regitra“ bestehen
3. In einer Fahrschule anmelden und Fahrstunden mit einem Fahrlehrer nehmen
4. Die praktische Fahrprüfung bei „Regitra“ bestehen

Ab wann kann man die Fahrtheorie lernen und die Prüfung ablegen? „Regitra“, selbstständig vorbereitet?
Sie können die Fahrtheorie selbstständig lernen und die Prüfung bei „Regitra“ ablegen:
- wenn Sie 17 Jahre alt sind und die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Kategorien B, A2 erwerben möchten.
- wenn Sie 14 Jahre alt sind und die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Kategorie AM erwerben möchten.
- wenn Sie 15 Jahre alt sind und die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Kategorien A1, B1 erwerben möchten.
- wenn Sie 19 oder 23 Jahre alt sind* und die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Kategorie A erwerben möchten.
- Mit zweijähriger Fahrpraxis mit Fahrzeugen der Kategorie A2 und nach Bestehen der praktischen Prüfung auf einem Motorrad der Kategorie A. Dreiräder mit einer Leistung von mehr als 15 kW dürfen ab 21 Jahren gefahren werden.
Die Theorieprüfung kann man sich selbstständig vorbereiten (d.h. es ist nicht zwingend erforderlich, einen Theoriekurs in einer Fahrschule zu absolvieren):
- für Fahrer, die berechtigt sind, Fahrzeuge der Kategorien D1, D1E, D oder DE zu führen, und die entsprechend die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Kategorien C1, C1E, C oder CE erwerben möchten, und umgekehrt;
- für Fahrer, die eine Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Kategorien B, C1, C1E, D1 oder D1E besitzen und entsprechend eine Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Kategorien BE, C, CE, D oder DE erwerben möchten.
Hinweis: Wenn Sie einen Theorieausbildungsvertrag mit einer Fahrschule abgeschlossen haben, können Sie die Prüfung bei „Regitra“ nur ablegen, nachdem Sie die theoretische Prüfung in der Fahrschule bestanden haben. Eine andere Möglichkeit ist, den Vertrag mit der Fahrschule umzuschreiben und sich dann selbstständig auf die Theorieprüfung bei „Regitra“ vorzubereiten und diese abzulegen.

Die Vorbereitung auf die Fahrtheorieprüfung sollte mit der Theorie beginnen.
Lesen Sie die KET (diese finden Sie ketonline.lt) und sehen Sie sich die Fragen an, lernen Sie sie und bestehen Sie die Thementests https://www.ketbilietai.lt/de/ketbilietai-tests/.
Auf der Seite https://www.ketbilietai.lt/de/ketbilietai-tests/ sehen Sie sich alle vorbereiteten Themen an und lernen Sie, die Fragen zu beantworten. Bestehen Sie anschließend erfolgreich. Haupttest mindestens 10 Mal. Wenn Sie im Test nicht mehr als 2-3 Fehler machen, können Sie sich für die Fahrtheorieprüfung anmelden.
Wir empfehlen Ihnen auch, den Online-Kurs für Fahrtheorielektionen anzusehen, finden Sie hier .

2. Bestehen Sie die Fahrtheorieprüfung „Regitra“
Melden Sie sich für die Prüfung bei „Regitra“ an und mit einem ärztlichen Gesundheitszeugnis, Bescheinigung über Erste-Hilfe-Kurse, einem Personalausweis, gehen Sie zur Prüfung bei AB „Regitra“.
Weitere Informationen finden Sie hier.

3. In einer Fahrschule anmelden und Fahrstunden mit einem Fahrlehrer nehmen
Personen, die selbstständig lernen, dürfen praktisches Fahren in einer Fahrschule erlernen erst nach bestandener Theorieprüfung AB „Regitra“.
Wenn Sie die Fahrtheorieprüfung bestanden haben, „Regitra“, melden Sie sich in einer Fahrschule für die praktische Fahrausbildung an.
Alle Fahrschulen finden Sie hier hier.
Die praktische Fahrprüfung bei AB "Regitra" darf nur nach Abschluss des obligatorischen Fahrkurses in einer Fahrschule abgelegt werden (z.B. umfasst die Kategorie B 30 Unterrichtsstunden praktisches Fahren).
Wichtig: Die praktische Fahrausbildung der Kategorie B darf ab 17 Jahren begonnen werden, und die praktische Fahrprüfung bei AB „Regitra“ darf ab 18 Jahren abgelegt werden.
Führerschein-Erwerbsbedingungen-und-Mindestalter.pdf

4. Bestehen Sie die praktische Fahrprüfung bei AB „Regitra“
Nach Abschluss der praktischen Fahrstunden in der Fahrschule, gehen Sie zur AB, um die praktische Fahrprüfung abzulegen „Regitra“.
Weitere Informationen "Wie man sich auf die Regitra Prüfung als Externer (selbstständig) vorbereitet" finden Sie hier.
Über die Prüfungen der AB „Regitra“
Wie bereitet man sich auf die Theorieprüfung "Regitra" vor?
Preise für Fahrprüfungen bei „Regitra“