Manöver der praktischen Prüfung für die Kategorien B, B1 „Regitra“
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! Alle Manöver werden während der Prüfung auf der Straße durchgeführt.
3. Bei der Prüfung für Fahrzeuge der Kategorie B1 oder B muss überprüft werden, ob der Prüfling in der Lage ist:
3.1. auf eine Geschwindigkeit von 30–40 km/h zu beschleunigen und an der angegebenen Stelle präzise anzuhalten. Für dieses Manöver muss ein freier Straßenabschnitt von mindestens 50 m Länge oder ein gleich langer Abschnitt auf einem Übungsplatz gewählt werden;

3.2. unter Verwendung des Rückwärtsgangs und mit nicht mehr als drei Richtungswechseln zu wenden:
3.2.1. auf dem Übungsplatz – in einem 8 m breiten Streifen, so dass das Fahrzeug die Streifenbegrenzung nicht überschreitet. Die Streifenbegrenzungen werden durch Markierungslinien und/oder 0,3–0,5 m hohe Markierungsstangen gekennzeichnet;
3.2.2. auf einer zweispurigen Straße mit einer Fahrbahnbreite von 6–8 m und Gehwegen, so dass die Räder des Fahrzeugs die Gehwegkanten nicht berühren. Beim Wenden auf der Straße dürfen keine Einfahrten zu angrenzenden Grundstücken genutzt werden;

Für die Übung des Wendens auf engem Raum darf der Rückwärtsgang nicht mehr als zweimal eingelegt werden. Die Räder des Fahrzeugs dürfen die Gehwegkanten nicht berühren.
3.3. das Fahrzeug rückwärtsfahrend und mit nicht mehr als einmaligem Einlegen des Rückwärtsgangs auf einem temporären Parkplatz auf der rechten Straßenseite parallel zum Fahrbahnrand (Gehweg) so abzustellen, dass das vom Prüfling geführte Fahrzeug:
3.3.1. zu Beginn des Manövers in einem seitlichen Abstand von mindestens 50 cm, jedoch höchstens 1 m zum stehenden Fahrzeug anhalten;
3.3.2. während des Manövers nicht weiter als 3 m vom vorausstehenden Fahrzeug entfernt fährt (Abstand zwischen der Front des vom Prüfling geführten Fahrzeugs und dem Heck des vorausstehenden Fahrzeugs);
3.3.3. nach Abschluss des Manövers nicht näher als 1 m, aber nicht weiter als 2 m vom vorausstehenden Fahrzeug entfernt steht (Abstand zwischen der Front des vom Prüfling geführten Fahrzeugs und dem Heck des vorausstehenden Fahrzeugs), parallel zum Gehwegrand und seine rechten Räder nicht weiter als 40 cm vom Gehwegrand entfernt sind;

Zu Beginn der Übung kann der Abstand zum benachbarten Fahrzeug etwa einen Meter betragen. Beim Einparken darf man sich nicht weiter als drei Meter vom vorausstehenden Fahrzeug entfernen, und am Ende des Manövers muss dieser Abstand auf ein bis zwei Meter reduziert werden. Die dem Gehweg näheren Räder des Fahrzeugs sollten nicht weiter als 40 Zentimeter davon entfernt sein.
3.4. das Fahrzeug rückwärtsfahrend und mit nicht mehr als einmaligem Einlegen des Rückwärtsgangs auf einem temporären Parkplatz auf der rechten Straßenseite schräg oder senkrecht zum Fahrbahnrand (Gehweg) so abzustellen, dass das vom Prüfling geführte Fahrzeug:
3.4.1. zu Beginn des Manövers nicht näher als 50 cm, aber nicht weiter als 1 m seitlich vom stehenden Fahrzeug anhält;
3.4.2. nach Abschluss des Manövers nicht näher als 50 cm, aber nicht weiter als 1 m vom benachbarten Fahrzeug entfernt steht, parallel zum benachbarten Fahrzeug oder parallel und zwischen den Parkplatzmarkierungslinien, nicht weiter als 40 cm von der die Parkplatzbegrenzung markierenden Linie entfernt, falls der Parkplatz markiert ist;


Nach dem Einparken muss der Abstand zum benachbarten Fahrzeug zwischen einem halben Meter und einem Meter betragen. Außerdem muss in einem Abstand von mindestens 40 Zentimetern zur hinteren Linie angehalten werden. Beim Einparken darf der Rückwärtsgang höchstens zweimal eingelegt werden.
Zählen Sie bei jeder Übung Ihre Gangwechsel und nutzen Sie die Möglichkeiten, das Manöver zu korrigieren.
3.5. von einem temporären Parkplatz ausfahren (parallel zum Gehwegrand – mit nicht mehr als einmaligem Einlegen des Rückwärtsgangs);
3.6. das Fahrzeug auf einem temporären Parkplatz an einer Steigung oder einem Gefälle abstellen und von dort ausfahren. Diese Manöver können entsprechend mit den in den Punkten 3.3 und 3.5 beschriebenen Manövern gleichgesetzt werden;
3.7. an einer Steigung anhalten und wieder anfahren, ohne dass das Fahrzeug zurückrollt;

3.8. rückwärts mit einer Rechts- oder Linkskurve fahren, ohne die Grenzen der Fahrspur zu verlassen, und parallel zum Fahrbahnrand in einem Abstand von nicht mehr als 1 m davon anhalten. Für dieses Manöver werden auf dem Übungsplatz rechtwinklig zueinander verlaufende Spuren mit Markierungslinien gekennzeichnet, deren Breite 3,5 m, deren Länge ab der Kreuzung nicht weniger als 6 m und deren innerer Kurvenradius 2 m beträgt.

4. Wenn die in den Punkten 3.3 und 3.4 beschriebenen Manöver auf dem Übungsplatz durchgeführt werden, können anstelle eines stehenden Fahrzeugs Markierungsstangen von 1,5 m Höhe verwendet werden, die dessen Abmessungen (4 x 2 m) imitieren.
„Regitra“ hat Lehrvideos erstellt, die den Ablauf der Theorie- und Praxisprüfungen vorstellen.
Diese Videoclips bieten die Möglichkeit, sich im Voraus anzusehen, wie die Fahrprüfungen ablaufen, welche Dokumente benötigt werden und was während der Prüfung von künftigen Fahrern erwartet wird: