Anforderungen an Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Verhalten von Fahrern von Kraftfahrzeugen und deren Kombinationen mit Anhängern
Gültig ab: 2014-07-01
Anhang 1 der Beschreibung des Verfahrens zur Fahrerausbildung:
KRAFTFAHRZEUGE UND DEREN ANHÄNGERKOMBINATIONEN ANFORDERUNGEN AN KENNTNISSE, FÄHIGKEITEN, FERTIGKEITEN UND VERHALTEN VON FAHRERN
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Fahrzeugführer müssen über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen und sich entsprechend verhalten, um:
1.1. Verkehrsgefahren zu erkennen und deren Ernsthaftigkeit einzuschätzen;
1.2. sicher und wirtschaftlich zu fahren, keine gefährlichen Situationen zu schaffen und angemessen zu reagieren, wenn sie in solche Situationen geraten;
1.3. gemäß den KET zu handeln, um Verkehrsunfälle zu vermeiden und den Verkehrsfluss sowie andere Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern;
1.4. die wichtigsten Fahrzeugmängel, insbesondere solche, die die Verkehrssicherheit gefährden, zu erkennen und diese auf die geeignetste Weise zu beheben;
1.5. Faktoren (Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten, Müdigkeit, eingeschränktes Sehvermögen, Emotionen usw.), die das Fahren beeinflussen, zu bewerten, um aufmerksam zu bleiben und sicher fahren zu können;
1.6. zur Gewährleistung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beizutragen, insbesondere der schwächsten und schutzbedürftigsten (Kinder, Fußgänger, Radfahrer, Menschen mit Behinderungen), und allen Verkehrsteilnehmern den gebührenden Respekt entgegenzubringen.
II. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
2. Fahrzeugführer müssen Folgendes wissen:
2.1. zu welcher Kategorie die Fahrzeuge gehören, für die sie eine Fahrerlaubnis erwerben möchten, deren Zweck, Verwendung und zulässige Gesamtmasse;
2.2. den Zweck, die Anordnung von Aggregaten, Systemen und Geräten von Fahrzeugen, die verwendeten Betriebsstoffe und deren Wechselintervalle, Anzeichen von technischen Fehlfunktionen im Betrieb;
2.3. die Periodizität der obligatorischen technischen Untersuchung;
2.4. Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen, Verkehrsregelungssignale (Ampeln und des Regelnden), Regeln für das Manövrieren, das Fahren an Kreuzungen und Bahnübergängen, Orte, an denen das Halten und Parken verboten ist, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Regeln für das Abschleppen von Fahrzeugen, den Transport von Gütern (Gepäck) und Personen, Besonderheiten des Verkehrs von Spezialfahrzeugen; Regeln für die Verwendung von Fahrzeugbeleuchtung bei Dunkelheit und schlechter Sicht, sowie Besonderheiten des Fahrens und des Verkehrs unter solchen Bedingungen, Besonderheiten des Verkehrs auf Autobahnen, Schnellstraßen, in Tunneln, Wohngebieten und Höfen;
Änderungen des Punktes: Nr. 2B-71, 2015-04-09, veröffentlicht im TAR 2015-04-09, i. k. 2015-05435
2.5. die Arten der Haftung und ihre Anwendung bei Verstößen gegen KET, Umwelt-, Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften;
2.6. die Pflichten des Fahrers, die Bedeutung seiner Wachsamkeit und Aufmerksamkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, den Einfluss des psychophysischen Zustands (aufgrund von Alkohol, Drogen und Medikamenten, Krankheit, Müdigkeit, häuslichen und Arbeitsbedingungen, Emotionen) auf Reaktion und Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, Bewertung und Entscheidungsfindung in Situationen;
2.7. die Ursachen von Verkehrsunfällen, Risikofaktoren beim Fahren im Zusammenhang mit meteorologischen Bedingungen, Straßentypen und deren Belag, Tageszeit; den sicheren Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, den Anhalte- und Bremsweg, das Halten auf diesem unter verschiedenen meteorologischen und Straßenbedingungen, unter Berücksichtigung der Eigenschaften der transportierten Ladung;
2.8. spezifische Risikofaktoren im Zusammenhang mit der geringen Erfahrung anderer Verkehrsteilnehmer und den am stärksten gefährdeten Verkehrsteilnehmern: Kindern, Fußgängern, Radfahrern und Menschen mit Behinderungen;
2.9. Gefahren im Zusammenhang mit der Bewegung und dem Fahren verschiedener Fahrzeuge und unterschiedlichen Sichtbereichen der Fahrer;
2.10. welche Dokumente beim Betrieb von Fahrzeugen mitzuführen sind;
2.11. Maßnahmen im Falle eines Verkehrsunfalls; Maßnahmen, die der Fahrer nach einem Verkehrsunfall oder einem anderen Ereignis ergreifen muss, einschließlich Notfallmaßnahmen (Aufstellen von Warndreiecken, Einschalten der Warnblinkanlage, Aussteigenlassen von Passagieren, Erste Hilfe für Verletzte, Verwendung von Feuerlöschern);
2.12. Sicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit Fahrzeug, Ladung und Passagieren: Regeln für die Verwendung von Schall- und Warnblinkanlagen, sparsamen Kraftstoffverbrauch, Begrenzung von Schadstoffemissionen, Sicherheitsgurten, Kopfstützen und Kindersicherheitseinrichtungen; Sicherheitsmaßnahmen beim Abnehmen oder Wechseln von Rädern; Sicherheitsfaktoren im Zusammenhang mit dem Laden, Sichern und Entladen von Gütern; Vorteile des wirtschaftlichen Fahrens von Fahrzeugen, Faktoren, die das wirtschaftliche Fahren beeinflussen, die wichtigsten Regeln dieses Fahrens;
2.13. wie man mit Straßenkarten und elektronischen Navigationssystemen eine Route plant und auswählt;
2.14. die Zwecke, Arten und Risikogruppen der Fahrzeug-, Güter- (Gepäck-) und Lebensversicherung;
2.15. mechanische Fahrzeugmängel, die den größten Einfluss auf die Verkehrssicherheit und die Umwelt haben: Lenkung, Aufhängung, Bremssystem, Reifen, Scheinwerfer, Reflektoren und Streuscheiben, Fahrtrichtungsanzeiger, Spiegel, Scheibenwischer, Abgasanlage, Sicherheitsgurte und akustisches Warnsignal.
III. ZUSÄTZLICHE KENNTNISANFORDERUNGEN
3. Fahrzeugführer (Kategorien AM, A1, A2, A, B1) müssen Folgendes wissen:
3.1. Schutzausrüstung für Motorradfahrer (Mopedfahrer);
3.2. wie man am Verkehr teilnimmt, damit andere Verkehrsteilnehmer ihn sehen und seine Handlungen vorhersehen können;
3.3. Risikofaktoren im Zusammenhang mit gefährlichen (rutschigeren) Fahrbahnabschnitten (Kanaldeckel, horizontale Fahrbahnmarkierungen, Bahnübergänge usw.);
3.4. spezifische mechanische Eigenschaften von Motorrädern (Mopeds) im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit.
4. Fahrzeugführer (Kategorien C1, C, D1, D C1E, CE, D1E, DE, T) müssen Folgendes wissen:
4.1. Regeln für die Lenk- (Arbeits-) und Ruhezeiten sowie die Verwendung von Aufzeichnungsgeräten (Tachographen) (ausgenommen Kategorien C1, C1E, T);
4.2. welche Fahrzeug- und Transportdokumente für den Güter- und/oder Personentransport in der Republik Litauen und auf internationalen Strecken erforderlich sind (ausgenommen Kategorien C1, C1E, T);
4.3. zulässige Fahrzeugabmessungen, die zulässige Gesamtmasse und Besonderheiten des Fahrens im Zusammenhang mit großen Fahrzeugabmessungen und -massen;
4.4. Hindernisse im Sichtfeld, die mit den Abmessungen des Fahrzeugs zusammenhängen;
4.5. die Regeln für die Verwendung von Geschwindigkeitsbegrenzern;
4.6. die Regeln für das Laden, Sichern und Entladen von Gütern, die Besonderheiten beim Transport verschiedener Güter, die Regeln für die sichere Verwendung von Ladeeinrichtungen; die Verantwortung für das Laden, den Transport und die Lieferung von Gütern gemäß den vereinbarten Bedingungen (außer für die Kategorien D1, D, D1E, DE, T);
4.7. die Verantwortung des Fahrers für die Beförderung von Fahrgästen, die Bedingungen für den Komfort und die Sicherheit der Fahrgäste beim Transport auf lokalen und Überlandstrecken, mit Bussen besonderer Abmessungen; die Besonderheiten beim Transport von Kindern; die erforderliche Überprüfung vor der Abfahrt (außer für die Kategorien C1, C, C1E, CE);
4.8. den allgemeinen Aufbau von Fahrzeugen, die Bestimmung, Funktionsweise und Prinzipien von Aggregaten und Baugruppen, Systemen und Mechanismen sowie die verwendeten Betriebsstoffe;
4.9. die Besonderheiten des Reifenaufbaus, die Montage, die korrekte Verwendung und Wartung;
4.10. die Hauptteile von Bremsanlagen, Geschwindigkeitsbegrenzern, deren Funktionsprinzipien, die Regeln für deren Verwendung und tägliche Wartung; die Regeln für die Verwendung des Antiblockiersystems (im Folgenden – ABS);
4.11. die Arten von Fahrzeugkupplungssystemen, deren Hauptteile und Funktionsweise, die Regeln für die Verwendung und tägliche Wartung der Kupplungsvorrichtung (außer für die Kategorien C1, C, D1, D, T);
4.12. die Ursachen von Fahrzeugdefekten, die Methoden zur Behebung und vorbeugenden Wartung; die erforderliche laufende Reparatur.
IV. ANFORDERUNGEN AN PRAKTISCHE FÄHIGKEITEN, FERTIGKEITEN UND VERHALTEN
5. Fahrer von Fahrzeugen (Kategorien AM, A1, A2, A) müssen folgende praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzen:
5.1. sich ordnungsgemäß auf sicheres Fahren vorbereiten:
5.1.1. Sicherheitsausrüstung (Spezialkleidung, Schuhe, Schutzhelm und Handschuhe) verwenden;
5.1.2. die Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit des Fahrzeugs überprüfen: Reifen, Bremsen, Lenkung, Not-Aus-Schalter (falls vorhanden), Kettenspannung, Ölstand, Lichter, Blinker, Hupe;
5.2. folgende Manöver auf einem speziellen Gelände unter Einhaltung der Verkehrssicherheitsanforderungen durchführen:
5.2.1. ein Motorrad (Moped) ohne Seitenwagen von den Stützfüßen heben und es mit ausgeschaltetem Motor schieben; das Motorrad auf einem Parkplatz abstellen;
5.2.2. Achter- und Slalommanöver bei niedriger Geschwindigkeit, wobei Kupplung und Bremsen koordiniert werden, das Gleichgewicht des Motorrads (Mopeds) gehalten und die Füße auf den Fußrasten bleiben;
5.2.3. U-förmige Kurven fahren, auf einer begrenzten Fahrbahnbreite (Spur) mit einer Geschwindigkeit von nicht weniger als 30 km/h fahren und an der vorgesehenen Stelle (an der „Stop“-Linie) anhalten; bei einer Geschwindigkeit von nicht weniger als 50 km/h ein Hindernis umfahren; diese Manöver korrekt sitzend auf dem Motorrad ausführen, das Gleichgewicht und die Blickrichtung beibehalten und Gangwechsel verwenden (außer für die Kategorie AM);
5.2.4. Bremsen (einschließlich Notbremsung) bei einer Geschwindigkeit von nicht weniger als 50 km/h unter Verwendung der Vorder- und/oder Hinterradbremsen, wobei die Blickrichtung und die Sitzposition auf dem Motorrad beibehalten werden (außer für die Kategorie AM).
6. Fahrer von Fahrzeugen der Kategorien B1, B und BE müssen über folgende praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen:
6.1. sich ordnungsgemäß auf sicheres Fahren vorbereiten:
6.1.1. die Vollständigkeit und den technischen Zustand der Fahrzeuge überprüfen: Reifen, Lenkung, Bremsen, Flüssigkeiten (Motoröl, Kühlmittel, Scheibenwaschmittel), Lichter, Blinker, Hupe, Funktionsfähigkeit des Armaturenbretts;
6.1.2. überprüfen, ob die Türen geschlossen sind;
6.1.3. die Sicherheitsfaktoren der Ladung überprüfen: Karosserie, Bordwände, Laderaumtüren, Schlösser, ob die Ladung ordnungsgemäß geladen und gesichert ist, die Anhängerkupplung, Brems- und elektrische Anschlüsse (nur für Kategorie BE);
6.1.4. korrekt in das Fahrzeug einsteigen, die richtige Sitzposition, Rückspiegel, Sicherheitsgurte, Kopfstützen (falls vorhanden) einstellen;
6.2. folgende Manöver auf einem speziellen Gelände unter Einhaltung der Verkehrssicherheitsanforderungen durchführen:
6.2.1. rückwärts fahren, ohne die Fahrspur zu verlassen;
6.2.2. auf einer Fahrspur begrenzter Breite unter Verwendung des Rückwärtsgangs wenden;
6.2.3 Slalommanöver vorwärts und rückwärts ausführen (nur für die Kategorien B1, B);
6.2.4. auf einem Fahrstreifen begrenzter Breite mit einer 90°-Kurve nach links oder rechts vorwärts und rückwärts fahren (für die Kategorie BE nur vorwärts);
6.2.5. das Fahrzeug rückwärts auf einem ebenen Untergrund am Fahrbahnrand (Bürgersteig) parallel, senkrecht oder schräg (zwischen imaginären stehenden Fahrzeugen) einparken, dabei den erforderlichen Abstand lassen, und wieder ausparken; am Berg und Gefälle – parallel zum Bürgersteig (nur für Kategorie B);
6.2.6. mit einer Geschwindigkeit von 30–40 km/h fahren und an der angegebenen Stelle (an der „Stopp“-Linie) präzise anhalten; am Berg anfahren.
7. Fahrer von Fahrzeugen (Kategorien C1, C, D1, D, C1E, CE, D1E, DE, T) müssen über folgende praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen:
7.1. sich ordnungsgemäß auf sicheres Fahren vorbereiten:
7.1.1. die Vollständigkeit und den technischen Zustand des Fahrzeugs überprüfen: Reifen, Räder, deren Befestigung, Lenkung, Bremsen (einschließlich ABS), Flüssigkeiten (Motoröl, Kühlmittel, Scheibenwaschmittel), Scheinwerfer, Blinker, Hupe; den Zustand der Windschutzscheibe, Fenster und Scheibenwischer;
7.1.2. die Anzeigen der Kontroll- und Messinstrumente im Armaturenbrett verstehen; die Funktionsfähigkeit des Fahrtenschreibers überprüfen (außer Kategorien C1, C1E, T);
7.1.3. den Luftdruck, die Luftbehälter, die Federung überprüfen;
7.1.4. die Sicherheitsfaktoren der Ladung überprüfen: Karosserie, Bordwände, Laderaumtüren, Schlösser, ob die Ladung ordnungsgemäß geladen und gesichert ist (außer Kategorien D1, D, T);
7.1.5. die Anhängerkupplung, Brems- und elektrische Verbindungen überprüfen (nur für Kategorien C1E, CE, D1E, DE);
7.1.6. die Sicherheitsausrüstung des Fahrzeugs (Aufbauausrüstung, Notausgänge, Erste-Hilfe-Ausrüstung, Feuerlöscher usw.) überprüfen und sie bedienen können (nur für die Kategorien D1, D, D1E, DE);
7.1.7. korrekt in das Fahrzeug einsteigen, die richtige Sitzposition, Rückspiegel, Sicherheitsgurte und Kopfstützen (falls vorhanden) einstellen;
7.2. folgende Manöver auf einem speziellen Übungsplatz unter Einhaltung der Verkehrssicherheitsanforderungen durchführen (für Kategorien C1, C, D1, D, T):
7.2.1. rückwärts fahren, ohne die Fahrspur zu verlassen;
7.2.2. auf einer Fahrspur begrenzter Breite unter Verwendung des Rückwärtsgangs wenden (außer Kategorie T);
7.2.3. auf einer Fahrspur begrenzter Breite mit einer 90°-Kurve nach links oder rechts vorwärts und rückwärts fahren (für Kategorie T – nur vorwärts);
7.2.4. das Fahrzeug rückwärts auf einem ebenen Untergrund am Fahrbahnrand (Bürgersteig) parallel (zwischen imaginären stehenden Fahrzeugen) einparken, dabei den erforderlichen Abstand lassen;
7.2.5. mit einer Geschwindigkeit von 30–40 km/h fahren und an der angegebenen Stelle (an der „Stopp“-Linie) präzise anhalten; am Berg anfahren;
7.2.6. das Fahrzeug seitlich und rückwärts korrekt an der Lade- und Entladestelle (Plattform) positionieren, unter Verwendung des Rückwärtsgangs (nur für Kategorien C1, C);
7.2.7. korrekt an einer Haltestelle anhalten, damit Fahrgäste sicher ein- oder aussteigen können (nur für Kategorien D1, D, T);
7.3. die folgenden Fahrmanöver auf einem speziellen Übungsplatz unter Einhaltung der Anforderungen an die Verkehrssicherheit durchführen (für die Kategorien BE, C1E, CE, D1E, DE):
7.3.1. einen Anhänger an- und abkuppeln oder ab- und ankuppeln, wenn das Zugfahrzeug und der Anhänger nicht in einer geraden Linie stehen;
7.3.2. rückwärts fahren, ohne die Fahrspur zu verlassen und in die benachbarte Spur (rechts oder links) wechseln;
7.3.3. das Fahrzeug (Gespann) seitlich und rückwärts korrekt an der Lade- und Entladestelle (Plattform) positionieren, unter Verwendung des Rückwärtsgangs (nur für Kategorien BE, C1E, CE);
7.3.4. korrekt an einer Haltestelle anhalten, damit Fahrgäste sicher ein- oder aussteigen können (nur für Kategorien D1E, DE).
V. ANFORDERUNGEN AN PRAKTISCHE FÄHIGKEITEN UND FERTIGKEITEN UNTER REALEN VERKEHRSBEDINGUNGEN
8. Fahrzeugführer müssen sicher und wirtschaftlich fahren, um den
Kraftstoffverbrauch und die Emissionen zu reduzieren. Unter Berücksichtigung der Motordrehzahl des Fahrzeugs
müssen die Gänge beim Beschleunigen, Verzögern, Bergauf- und Bergabfahren manuell geschaltet werden.
9. Unter Beachtung aller notwendigen Vorsichtsmaßnahmen müssen Fahrzeugführer in der Lage sein, folgende Handlungen in normalen Verkehrssituationen auszuführen:
9.1. nach dem Anhalten auf Parkplätzen und Straßen anfahren; von einer Straße auf eine andere Straße (einen Parkplatz) ausfahren (abbiegen);
9.2. auf geraden Straßen fahren, entgegenkommenden Fahrzeugen unter normalen und beengten Bedingungen begegnen;
9.3. auf kurvigen Straßen fahren;
9.4. sich Kreuzungen nähern und diese überqueren; rechts, links abbiegen, wenden;
9.5. die Fahrspuren wechseln;
9.6. auf (von) Straßen mit Beschleunigungs- (Verzögerungs-) Spuren ein- (aus-) fahren;
9.7. andere Fahrzeuge überholen, vorbeifahren, umfahren oder neben ihnen fahren;
9.8. auf Straßen mit Kreisverkehren, Bahnübergängen, Haltestellen des Linienverkehrs, Fußgängerüberwegen, langen Steigungen (Gefällen) fahren;
9.9. korrekt anhalten (parken), aus dem Fahrzeug aussteigen.
10. Fahrzeugführer müssen unter Berücksichtigung der Verkehrsbedingungen in der Lage sein, bei Dunkelheit und schlechter Sicht sicher zu fahren.
Ergänzt um Punkt Nr. 2B-71, 2015-04-09, veröffentlicht im TAR 2015-04-09, i. k. 2015-05435
________________
Die vollständige Beschreibung des Fahrerausbildungsverfahrens hier.