Regitra - kritische und nicht-kritische Fehler
Die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Prüflings zeigen sich in seinen Handlungen. Während der Prüfung werden fehlerhafte oder unangemessene Handlungen des Prüflings in kritische Fehler (im Folgenden – KK), nicht-kritische Fehler (im Folgenden – NK) oder spezifische wiederkehrende Fehler (im Folgenden – SPK) eingeteilt.
Wählen Sie ein Thema:
Nicht-kritische und kritische Fehler der Kategorien B1 und B
Kategorien A1, A2, A und B1 (als Motorrad gefahren) nicht-kritische und kritische Fehlers
Kategorien BE, C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE und T nicht-kritische und kritische Fehlers
Wie viele Fehler dürfen in der praktischen Prüfung gemacht werden?

NICHTKRITISCHE UND SPEZIFISCHE WIEDERHOLTE FEHLER (Kategorien B1 und B):
14. Überprüfung vor der Fahrt: NK – kann die vom Prüfer angegebenen Bedienelemente oder die Ausrüstung des Fahrzeugs nicht finden; kann sein Wissen oder seine Fähigkeiten zur Bedienung, Einstellung oder Zustandsprüfung nicht demonstrieren; kann sich nicht auf sicheres Fahren vorbereiten.
15. Verwendung von Bedien- und Sicherheitsvorrichtungen und -ausrüstung. Diese NK werden erst nach zwei Warnungen des Prüfers bewertet: „Bitte überprüfen Sie die Bedienelemente und die Ausrüstung“. Es muss dem Prüfling nach jeder Warnung ausreichend Zeit zur Korrektur gegeben werden:
15.1. NK – bedient eine Vorrichtung und/oder Ausrüstung unsachgemäß (z. B. kann das Lenkradschloss nicht entriegeln, lässt Türen offen usw.);
15.2. NK – Sicherheitsgurt falsch eingestellt oder nicht angelegt;
15.3. NK – startet den Motor mit falschem Gang oder ohne die Kupplung zu trennen;
15.4. NK – schaltet den laufenden Motor unnötigerweise mit dem Schlüssel oder einer Taste aus oder versucht, den Motor zu starten, obwohl er bereits läuft.
16. Kupplungsbedienung:
16.1. NK – fährt unnötig lange mit nicht vollständig eingerückter Kupplung (einschließlich Manöver bei niedriger Geschwindigkeit);
16.2. NK – hält den Fuß auf oder über dem Kupplungspedal, wenn die Kupplung länger als fünfzehn Sekunden nicht betätigt wird. Diese NK wird einmal bewertet;
16.3. NK – betätigt die Kupplung beim Anfahren unsachgemäß (das Fahrzeug ruckelt oder der Motor stirbt ab);
16.4. NK – bedient die Kupplung beim Schalten unsachgemäß oder benutzt sie nicht, wenn dies erforderlich ist;
16.5. NK (Kategorien A1, A2, A, B1, B und BE) – betätigt die Kupplung bei niedriger Geschwindigkeit unsachgemäß;
16.6. NK – hält das Kupplungspedal länger als drei Sekunden gedrückt, wenn kein Gang eingelegt ist, außer in Fällen, in denen angefahren, angehalten oder bei niedriger Geschwindigkeit manövriert werden muss;
16.7. NK – würgt den Motor unnötigerweise ab (aufgrund unsachgemäßer Kupplungsbedienung, falschem Gang usw.);
16.8. SPK – würgt den Motor sechsmal ab.
17. Bedienung des Gaspedals:
17.1. NK – bedient das Gaspedal oder den Gasgriff falsch;
17.2. NK – erhöht die Motordrehzahl zu stark, wenn die Kupplung ausgerückt oder nicht vollständig eingerückt ist oder kein Gang eingelegt ist;
17.3. NK – betätigt das Gaspedal und nutzt die Fahrzeugträgheit nicht, bevor er an einem vorher festgelegten Ort (Kreuzung mit roter Ampel, „Stop“-Schild usw.) oder in anderen Situationen anhält.
18. Gangwahl:
18.1. NK – wählt einen Gang, der nicht der Situation, der Fahrzeuggeschwindigkeit, den technischen Daten und den Fahrbedingungen entspricht, aber keine potenziell gefährliche Situation schafft;
18.2. NK – fährt im Leerlauf in einer Kurve oder bergab;
18.3. NK – legt beim Lenken an einer Kreuzung oder in einer Kurve einen Gang ein und/oder der Gangwechsel beeinträchtigt die gleichmäßige und flüssige Bewegung des Fahrzeugs;
18.4. NK (Kategorie B) – fährt im ersten Gang eine Strecke von mehr als zwei Fahrzeuglängen, wenn die Verkehrssituation und/oder die Fahrbedingungen dies nicht erfordern;
18.5. NK (Kategorie B) – fährt gleichmäßig mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h oder mehr im dritten Gang oder niedriger, wenn die Verkehrssituation und (oder) die Fahrbedingungen dies nicht erfordern;
18.6. NK (Kategorie B) – fährt gleichmäßig mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h oder höher in einem niedrigeren als dem vierten Gang, wenn die Verkehrssituation und/oder die Fahrbedingungen dies nicht erfordern;
18.7. NK (Kategorie B) – fährt gleichmäßig mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h oder mehr im fünften Gang oder niedriger, wenn die Verkehrssituation und (oder) die Fahrbedingungen dies nicht erfordern;
18.11. NK (alle Kategorien, außer A1, A2, A und B1 (als Motorrad gefahren)) – verwendet die Gänge unsachgemäß, um den Kraftstoffverbrauch und die Emissionen zu reduzieren;
18.12. SPK – sechs wiederholte NK bei der Gangwahl.
19. Lenkradbedienung:
19.1. NK – hält die gewählte Trajektorie nicht ein: weicht von der Trajektorie ab, lenkt ruckartig;
19.2. NK – ist unaufmerksam gegenüber der unsachgemäßen Position der Lenkräder, wenn er das Fahrzeug abstellt oder anfährt;
19.3. NK – fährt mit mindestens einem Rad auf den Seitenstreifen oder stößt an den Bordstein oder den Gehwegrand, fährt aber nicht darauf. Diese NK wird nicht bewertet, wenn das Fahrzeugrad bei einem speziellen Fahrmanöver sicher und reibungslos auf den Seitenstreifen fährt oder den Bordstein oder den Gehwegrand berührt;
19.4. NK (alle Kategorien, außer A1, A2, A und B1 (als Motorrad gefahren)) – lenkt unsachgemäß:
19.4.1. legt die Hände von innen auf das Lenkrad;
19.4.2. lenkt nur mit einer Hand, während die andere Hand frei ist (außer beim Rückwärtsfahren);
19.4.3. lenkt mit dem Handballen einer Hand;
19.4.4. lenkt zu stark, wenn das Fahrzeug stillsteht;
19.4.5. hält das Lenkrad mit gekreuzten Händen oder auf andere Weise, die die Lenkbewegungen einschränkt.
19.5. SPK (alle Kategorien, außer A1, A2 und A) – sechs wiederholte NK der Lenkradbedienung, die in den Unterpunkten 19.1 oder 19.2 beschrieben sind.
20. Bremsen:
20.1. NK – betätigt das Bremspedal oder den Bremshebel unsachgemäß;
20.2. NK – hält das Fahrzeug nicht an Ort und Stelle, wenn dies erforderlich ist, korrigiert den Fehler jedoch schnell und verursacht keine potenziell gefährliche Situation;
20.3. NK – (alle Kategorien, außer A1, A2, A) blockiert die Räder (auch beim Beschleunigen und präzisen Anhalten an einem bestimmten Ort), korrigiert sich aber schnell;
20.4. NK (alle Kategorien, außer A1, A2, A und B1 (als Motorrad gefahren)) – hält beim Fahren unnötigerweise den Fuß auf dem Bremspedal;
20.5. NK (alle Kategorien, außer A1, A2, A und B1 (als Motorrad gefahren)) – fährt mit nicht gelöster oder nicht vollständig gelöster Feststellbremse;
20.6. NK (alle Kategorien, außer A1, A2, A und B1 (als Motorrad gefahren)) – bremst mit dem linken Fuß;
21. Wahl der Position auf der Fahrbahn:
21.1. NK – hält sich unnötigerweise nicht an die Fahrstreifenbegrenzungen;
21.2. NK – nimmt auf der Fahrbahn eine der Verkehrssituation nicht entsprechende Position ein, d. h., berücksichtigt die Verkehrssituation vor sich nicht und korrigiert die gewählte Fahrlinie nicht, wechselt nicht die Fahrspur oder wechselt unnötigerweise von einer Fahrspur in eine andere usw.;
21.3. NK – weicht nicht nach rechts aus, wo dies möglich ist, wenn er auf einer Straße mit einer Fahrspur pro Richtung fährt. Diese NK wird einmal bewertet, wenn man auf einem Straßenabschnitt (Straße) von Kreuzung zu Kreuzung fährt, an der abgebogen wird;
21.4. NK – fährt unnötigerweise weiter als auf der ersten Fahrspur vom rechten Fahrbahnrand. Diese NK wird nicht bewertet, wenn beim Fahren auf der rechten Spur häufig die Spur gewechselt werden muss, weil dort Fahrzeuge stehen, oder wenn geradeaus gefahren werden muss und von der rechten Spur an der Kreuzung nur rechts abgebogen werden kann, oder wenn der Verkehr auf der anderen Spur dicht ist. Diese NK wird einmal bewertet, wenn man auf einem Straßenabschnitt (Straße) von Kreuzung zu Kreuzung fährt, an der abgebogen wird;
21.5. NK – hält das Fahrzeug an einer ungeeigneten Stelle an (mit unangemessen großem Abstand von: der „Stop“-Linie; der Kreuzung der Fahrbahnen; einem voraus angehaltenen Fahrzeug; beim Anhalten – mit einem Abstand von mehr als 40 cm vom Fahrbahnrand, Straßenrand (oder ähnlichem) oder der Markierungslinie usw.);
21.7. NK – wählt bei einem Manöver eine irrationale Trajektorie, verursacht aber keine potenziell gefährliche Situation (z. B. vermeidet beim Wenden nicht die Verwendung des Rückwärtsgangs, wenn dies durch Wahl einer geeigneten Trajektorie vermieden werden könnte usw.);
21.9. SPK – sechs wiederholte NK bei der Wahl der Position auf der Fahrbahn.
22. Wahl der Position beim Manövrieren. Wird bewertet, wenn der Prüfling die in Anhang 2 der Beschreibung genannten speziellen Manöver ausführt:
22.1. NK (Kategorien B1 und B) – nach Abschluss des Manövers zum parallelen Parken des Fahrzeugs am Fahrbahnrand:
22.1.1. Das Fahrzeug steht nicht parallel zum Rand der Fahrbahn (des Gehwegs);
22.1.2. mindestens ein Rad des Fahrzeugs, das sich näher am Fahrbahnrand (Gehweg) befindet, ist weiter als 40 cm vom Fahrbahnrand (Gehweg) entfernt;
22.1.3. das Fahrzeug ist näher als 1 m oder weiter als 2 m von dem davor stehenden Fahrzeug entfernt.
22.2. NK (Kategorie B1 und B) – nach Abschluss des Manövers zum schrägen oder senkrechten Parken des Fahrzeugs zum Fahrbahnrand steht das Fahrzeug:
22.2.1. nicht parallel zu einem daneben stehenden Fahrzeug oder den Parkplatzmarkierungen;
22.2.2. näher als 50 cm oder weiter als 1 m von einem daneben stehenden Fahrzeug entfernt;
22.2.3. weiter als 40 cm von der Linie, die das Ende des Parkplatzes markiert, oder vom Bordstein entfernt.
22.3. NK (Kategorie B1 und B) – beim parallelen Parken zum Fahrbahnrand ist er rückwärts mehr als 3 m von dem davor stehenden Fahrzeug gefahren (Abstand zwischen der Vorderseite des vom Prüfling gefahrenen Fahrzeugs und dem davor stehenden Fahrzeug);
22.4. NK (alle Kategorien, außer A1, A2 und A) – bei der Durchführung der in Anhang 2 der Beschreibung beschriebenen speziellen Fahrmanöver wurde der Rückwärtsgang mehr als zweimal verwendet. Bei der Durchführung eines speziellen Fahrmanövers wird diese NK nur einmal bewertet.
22.6. NK (Kategorien B1 und B) – beim Rückwärtsfahren mit Rechtskurve ist er mehr als 1 m vom rechten Fahrbahnrand (Gehweg) entfernt gefahren;
23. Positionswahl beim Rechtsabbiegen:
23.1. NK – vor dem Abbiegen befindet sich das Fahrzeug zu weit vom rechten Fahrbahnrand entfernt;
23.2. NK – beim Beginn des Abbiegens ist das Fahrzeug zu weit vom rechten Fahrbahnrand entfernt, die Kurve wird zu weit gefahren und die Kurve endet zu nah an der Gegenfahrbahn;
24. Positionswahl beim Linksabbiegen:
24.1. NK – vor dem Abbiegen (Wenden) befindet sich das Fahrzeug nicht auf der Fahrspur, nicht parallel zur Markierung, weiter als nötig von der Linie, die den Gegenverkehr trennt (markiert oder unmarkiert), oder vom Mittelstreifen;
24.2. NK – biegt zu weit vom linken Fahrbahnrand auf einer Einbahnstraße ab;
24.3. NK – lenkt die Vorderräder beim Warten auf das Abbiegen nach links, außer in Situationen, in denen dies notwendig ist;
24.4. NK – biegt weit aus, fährt zu weit rechts von der Mitte der Fahrbahnkreuzung, wo die Verkehrsbedingungen dies nicht erfordern;
24.5. NK (alle Kategorien, außer A1, A2 und A) – beim Einfahren in oder Ausfahren aus einer Kreuzung fährt er leicht auf die Gegenfahrbahn, erzeugt aber keine potenziell gefährliche Situation.
25. Beobachtung der Situation und Umschauen:
25.1. NK – schaut nicht und beobachtet nicht die gesamte Straße vor, neben und hinter dem Fahrzeug;
25.2. NK – dreht den Kopf nicht über die entsprechende Schulter, um den im Rückspiegel nicht sichtbaren Bereich der Straße zu überprüfen, wenn die Verkehrssituation dies erfordert. Diese NK kann nicht immer bewertet werden, wenn der Prüfling ein Fahrzeug fährt, dessen Konstruktion es nicht ermöglicht, den nicht sichtbaren Bereich der Straße durch einen Blick über die Schulter zu überprüfen;
25.3. NK – schaut nicht zurück, bevor er rückwärts fährt. Diese NK wird auch bewertet, wenn der Prüfling ein Fahrzeug der Kategorie B1 oder B fährt und beim Beginn des Rückwärtsfahrens nur in die Rückspiegel schaut. Diese NK wird nicht bewertet, wenn das Rückwärtsfahren wiederholt wird, unmittelbar nach einem kurzen Anhalten (oder Vorwärtsfahren), wenn vor dem vorherigen Rückwärtsfahren zurückgeschaut wurde und sich die Verkehrssituation nicht geändert hat;
25.4. NK – lenkt die Aufmerksamkeit länger als nötig von der Fahrtrichtung ab, um die Bedienungs-, Sicherheits- und Kontrolleinrichtungen zu bedienen, ohne jedoch eine potenziell gefährliche Situation zu schaffen;
25.5. SPK – sechs oder mehr Situationen, in denen der im Rückspiegel nicht sichtbare Teil der Straße überprüft werden muss, aber kein Blick über die Schulter erfolgt.
26. Verwendung von Spiegeln:
26.1. NK – schaut nicht in die Rückspiegel, bevor das Fahrzeug verlangsamt oder angehalten wird, vor dem Einfahren in eine Kurve, dem Wechseln des Fahrstreifens, dem Verlassen oder Befahren einer Straße oder dem Annähern an ein Hindernis;
27. Verwendung von Warnsignalen:
27.1. NK – gibt kein Blinksignal, um seine Absichten anzuzeigen, wenn dies aufgrund der Verkehrssituation erforderlich ist. Diese NK wird nicht bewertet, wenn dies aufgrund bestimmter Umstände (geringer Abstand zwischen der nächsten zu kreuzenden Straße oder der Zufahrt zu einem angrenzenden Gebiet und dem vorgesehenen Abbiegepunkt usw.) nicht zweckmäßig ist;
27.2. NK – gibt kein rechtes Blinksignal, bevor er den Kreisverkehr verlässt;
27.3. NK – gibt ein Blinksignal in die falsche Richtung. Diese NK wird bewertet, wenn der Prüfling in die entgegengesetzte Richtung abbiegt, als das Signal anzeigt;
27.4. NK – schaltet den Blinker nicht innerhalb von fünf Sekunden nach Abschluss des Abbiegens oder Spurwechsels aus;
27.5. NK – schaltet den Blinker zu früh aus, d.h. bevor das Abbiegen oder Spurwechsel begonnen oder beendet wurde, und schaltet ihn nicht wieder ein;
27.6. NK – gibt unnötigerweise ein Blinksignal und kann andere Verkehrsteilnehmer irreführen;
27.7. SPK – sechs wiederholte NK bei der Verwendung von Warnsignalen.
28. Einschätzung von Verkehrsgefahren:
NK – reagiert unangemessen oder nicht schnell genug auf Gefahren im Straßenverkehr.
29. Entscheidungsfindung:
29.1. NK – schätzt die Geschwindigkeit und den Abstand zu anderen Fahrzeugen nicht richtig ein, wenn er anfährt, eine Kreuzung überquert, die Spur wechselt, ein Hindernis oder ein langsamer fahrendes Fahrzeug umfährt, überholt, auf die Straße fährt, bevor er ein spezielles Fahrmanöver beginnt oder durchführt, das in Anhang 2 der Beschreibung beschrieben ist;
29.2. NK – hält richtig an, wagt es aber nicht, bei ausreichendem Abstand im Verkehrsfluss weiterzufahren;
29.3. NK – hält unnötig an (zögert), wenn keine Fahrzeuge oder Fußgänger vorhanden sind, die er behindern könnte, und die Straße frei ist;
29.4. NK – gewährt unnötigerweise anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt, d. h. wendet die Vorfahrtsregeln falsch an.
30. Wahl des Sicherheitsabstands:
30.1. NK – hält einen Abstand von weniger als zwei Sekunden, aber mehr als einer Sekunde zu dem vorausfahrenden Fahrzeug ein;
30.2. NK – hält einen Abstand von weniger als drei Sekunden, aber mehr als zwei Sekunden zu dem vorausfahrenden Fahrzeug auf einer Straße mit zwei oder mehr Fahrspuren in eine Richtung ein, wenn die Verkehrssituation dies nicht erfordert.
30.3. NK – hält unter ungünstigen Verkehrsbedingungen einen Abstand von weniger als vier Sekunden, aber mehr als zwei Sekunden zu dem vorausfahrenden Fahrzeug ein. Der Prüfer muss zusätzliche (größere) Abstände bewerten, die von Fahrern der Fahrzeugkategorien C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE und T eingehalten werden müssen;
30.4. NK – hält einen zu geringen Seitenabstand zu einem Objekt ein, das eine Gefahr darstellen könnte oder durch das eine Gefahr entstehen könnte, erzeugt aber keine potenziell gefährliche Situation;
30.5. NK – hält das Fahrzeug mit einem unzureichenden Abstand zum voraus stehenden Fahrzeug an, sodass dieses bei Bedarf nicht ohne Rückwärtsfahren umfahren werden kann.
31. Wahl der Geschwindigkeit:
31.1. NK – beschleunigt zu schnell oder zu langsam, ohne die Verkehrsbedingungen angemessen zu berücksichtigen;
31.2. NK – fährt in einer bestimmten Situation zu schnell, überschreitet aber nicht die zulässige Geschwindigkeit. Dieser NK wird bewertet, wenn der Prüfling mit einer höheren als der angemessenen Geschwindigkeit fährt;
31.3. NK – fährt zu langsam, wenn die Verkehrsbedingungen dies nicht erfordern, d. h. 10–15 km/h langsamer als zulässig oder mit einer Geschwindigkeit, die das vom Prüfling geführte Fahrzeug aufgrund der zu langsamen Bewegung im Verkehrsfluss hervorhebt und diesen unangemessen behindert. Dieser NK wird auch bewertet, wenn der Prüfling bei der Durchführung der in Anhang 2 der Beschreibung beschriebenen speziellen Fahrmanöver nicht die erforderliche Geschwindigkeit erreicht;
31.4. NK – fährt mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von nicht mehr als 10 km/h. Der Fehler darf nicht bewertet werden, wenn die Überschreitung nicht länger als 3 Sekunden dauerte.
32. Befolgung der Anweisungen der Verkehrsregelungssignale, Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen:
32.1. NK – hält das Fahrzeug so an, dass es über die „Stop“-Linie (Schild „Stop“-Linie) hinausragt;
32.2. NK – fährt, wenn er an einer Kreuzung links abbiegen will, nicht in den Kreuzungsbereich ein, um auf eine sichere Lücke im Verkehrsfluss zu warten, wenn dies angebracht ist;
32.3. NK – versteht die Verkehrssignale nicht ausreichend, d. h. zögert zu lange, obwohl er fahren könnte, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern;
32.4. NK – fährt, wenn er an einer Kreuzung links abbiegen will, hinter dem ersten Fahrzeug falsch in den Kreuzungsbereich ein. Dieser NK wird bewertet, wenn der Prüfling durch ein Signal der Ampel (Regulierer) fahren darf.
33. Konsistenz:
33.1. NK – wählt eine falsche Reihenfolge des Fahrzeugsteuerungssystems;
KRITISCHE FEHLER (Kategorien B1 und B):
36. Verwendung von Bedien- und Sicherheitseinrichtungen und -ausrüstung:
36.1. KK – legt den Sicherheitsgurt nicht an, wenn dies erforderlich ist. Dieser KK wird nicht auf einem speziellen Gelände bei der Durchführung der in Anhang 2 der Beschreibung beschriebenen Manöver bewertet;
36.2. KK – benutzt ein Mobilfunkgerät auf unzulässige Weise;
36.3. KK – benutzt eine Sicherheitseinrichtung und/oder Ausrüstung falsch oder benutzt sie nicht, wenn dies erforderlich ist, und schafft eine potenziell gefährliche Situation;
37. Kupplungsbedienung:
37.2. KK – stellt den Motor ab und schafft eine potenziell gefährliche Situation.
38. Gangwahl:
38.1. KK (alle Kategorien, außer A1, A2 und A) – legt den Rückwärtsgang ein, wenn er vorwärts fährt, oder den Vorwärtsgang, wenn er rückwärts fährt, oder die für das Parken vorgesehene Wählhebelposition eines Fahrzeugs mit Automatikgetriebe, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist;
38.2. KK – wählt den falschen Gang und schafft eine potenziell gefährliche Situation.
39. Lenkradkontrolle (alle Kategorien, außer A1, A2, A und B1 (wird wie ein Motorrad gefahren):
39.1. KK – verliert die Kontrolle über das Lenkrad (hält es nicht fest);
39.2. KK – nimmt beide Hände vom Lenkrad, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist. Der Fehler wird nicht bewertet, wenn die Hände kurz (für eine Sekunde) losgelassen werden, ohne eine potenziell gefährliche Situation zu verursachen, z. B. wenn beim Manövrieren sehr langsam gefahren wird.
40. Bremsen:
40.1. KK – bremst unnötig abrupt und schafft eine potenziell gefährliche Situation;
40.2. KK – hält das Fahrzeug nicht an Ort und Stelle, nachdem er es an einem Anstieg oder Gefälle angehalten hat, d. h. lässt das Fahrzeug rollen und korrigiert dies nicht schnell (schafft eine potenziell gefährliche Situation);
40.3. KK (alle Kategorien, außer A1, A2 und A) – tritt stark auf das Bremspedal, blockiert dadurch die Räder des Fahrzeugs und lässt sie rutschen, und korrigiert dies nicht schnell;
40.4. KK (alle Kategorien, außer A1, A2, A und B1 (wird wie ein Motorrad gefahren) – betätigt die Feststellbremse während der Fahrt und kontrolliert das Fahrzeug nicht;
40.8. KK (alle Kategorien außer A1, A2, A und B1, wenn wie ein Motorrad gefahren) – betätigt vor dem Aufstehen vom Fahrersitz zum Aussteigen oder vor der Bestätigung, dass das Fahrzeug zum Abstellen bereit ist, nicht die Feststellbremse (bzw. bei Automatikgetriebe nicht die entsprechende Wählhebelstellung), wenn kein Gang eingelegt ist, der ein sicheres Abstellen des Fahrzeugs ermöglicht.
41. Wahl der Position auf der Fahrbahn:
41.1. KK – wählt eine falsche Trajektorie oder wechselt die Spur im Kreuzungsbereich und schafft eine potenziell gefährliche Situation;
41.2. KK – überholt oder umfährt ein Fahrzeug falsch;
41.3. KK – hält an, wo das Anhalten verboten ist;
41.4. KK (alle Kategorien, außer A1, A2, A) – fährt so, dass ein Drittel des Fahrzeugs oder mehr unnötigerweise auf der Gegenfahrbahn ist;
42. Wahl der Position beim Manövrieren:
42.1. KK (Kategorien B1 und B) – nach Abschluss des Manövers zum parallelen Parken des Fahrzeugs am Fahrbahnrand ist mindestens ein Rad des Fahrzeugs, das näher am Fahrbahnrand (Gehweg) liegt, weiter als 80 cm vom Fahrbahnrand (Gehweg) entfernt;
42.2. KK (Kategorien B1 und B) – nach Abschluss des Manövers zum schrägen oder senkrechten Parken des Fahrzeugs am Fahrbahnrand steht das vom Prüfling geführte Fahrzeug näher als 0,3 m oder weiter als 1,5 m vom daneben stehenden Fahrzeug entfernt;
42.3. KK (Kategorien B1 und B) – ist bei der Durchführung des Manövers zum parallelen Parken des Fahrzeugs am Fahrbahnrand mehr als 5 m vom vorausfahrenden Fahrzeug entfernt (Abstand zwischen dem vom Prüfling geführten Fahrzeug
43. Wahl der Position beim Rechtsabbiegen:
43.1. KK – biegt von einer dafür nicht vorgesehenen Fahrspur ab. Wenn der Prüfling beabsichtigt, von einer Verzögerungsspur rechts abzubiegen und nicht rechtzeitig auf diese Spur wechselt, wird dies als KK für die Wahl der Position auf der Fahrbahn bewertet;
43.2. KK – nimmt eine ungeeignete Position ein und schafft eine potenziell gefährliche Situation;
43.3. KK (alle Kategorien, außer A1, A2 und A) – biegt so ab, dass ein Drittel des Fahrzeugs oder mehr unnötigerweise auf die Gegenfahrbahn ragt.
44. Wahl der Position beim Linksabbiegen:
44.1. KK – biegt (wendet) von einer dafür nicht vorgesehenen Fahrspur ab. Wenn der Prüfling beabsichtigt, von einer Verzögerungsspur links abzubiegen und nicht rechtzeitig auf diese Spur wechselt, wird dies als KK für die Wahl der Position auf der Fahrbahn bewertet;
44.2. KK – nimmt eine ungeeignete Position ein und schafft eine potenziell gefährliche Situation;
44.3. KK (alle Kategorien, außer A1, A2 und A) – biegt so ab, dass ein Drittel des Fahrzeugs oder mehr beim Einfahren in die Kurve (Kreuzungsbereich) oder beim Ausfahren aus der Kurve (Kreuzungsbereich) unnötigerweise auf die Gegenfahrbahn ragt;
45. Beobachtung der Situation und Umschauen:
45.1. KK – schaut sich nicht um und beobachtet die Verkehrssituation nicht, bevor er fährt und/oder, unter Berücksichtigung der Sicht und anderer Bedingungen, beim Überqueren eines Bahnübergangs, einer Kreuzung oder eines anderen Ortes, an dem er Fahrzeugen, die von rechts kommen, Vorfahrt gewähren muss, oder beim Ein- (Aus-)fahren auf die Straße von angrenzenden Gebieten;
45.2. KK – beobachtet vor dem Wechseln des Fahrstreifens oder einer sonstigen Änderung der Fahrtrichtung die Verkehrssituation nicht, weder mithilfe der Spiegel noch durch einen Schulterblick, wenn sich das Fahrzeug seitlich um seine Breite oder mehr bewegt. Dieser KK wird nicht bewertet, wenn auf einen gerade beginnenden Fahrstreifen gewechselt wird und beim Annähern an dessen Beginn erkennbar ist, dass keine Hindernisse vorhanden sind und bis zum Abschluss des Manövers auch keine auftreten werden;
45.3. KK – lenkt den Blick von der Fahrtrichtung ab und schafft eine gefährliche oder potenziell gefährliche Situation, auch beim Überprüfen des im Rückspiegel nicht sichtbaren Straßenabschnitts;
45.4. KK – schaut sich nicht um und beobachtet die Umgebung nicht (weder in den Spiegeln noch über die Schulter) neben und hinter dem Fahrzeug beim Rückwärtsfahren.
46. Verwendung von Warnsignalen:
KK – zeigt den Fahrtrichtungsanzeiger nicht oder falsch an und führt durch Irreführung anderer Verkehrsteilnehmer zu einer gefährlichen Situation.
47. Entscheidungsfindung:
47.1. KK – fährt auf einen Fußgängerüberweg und hält das Fahrzeug dort an, wenn sich dahinter ein Hindernis (Stau o.ä.) befindet, oder an einer Fahrbahnkreuzung, an der oder hinter der sich ein Hindernis befindet und den Verkehr anderer Fahrzeuge behindert, oder an einem Bahnübergang;
47.2. KK – fährt bei Gelb oder Rot nicht aus der Kreuzung heraus, obwohl er mit der Absicht, links abzubiegen, in diese eingefahren ist. Dieser KK wird bewertet, wenn der Prüfling eine sichere Lücke im Verkehrsfluss nicht nutzt, um die Kreuzung zu verlassen;
47.3. KK – gewährt Fahrzeugen oder anderen Verkehrsteilnehmern keinen Vorrang (lässt sie nicht passieren), fährt über einen Fußgängerüberweg oder an einem Schulbus vorbei, ohne sich zu vergewissern, dass keine Fußgänger vorhanden sind, denen er Vorrang gewähren müsste. Dieser KK wird nicht bewertet, wenn der Prüfling fährt, weil er aufgrund der Handlungen anderer Verkehrsteilnehmer keinen Vorrang gewähren kann.
48. Wahl des Sicherheitsabstands:
48.1. KK – hält einen Abstand von einer Sekunde (zwei Sekunden, wenn die Fahrbahn nass, vereist, gepflastert usw. ist) oder weniger zum vorausfahrenden Fahrzeug ein;
48.2. KK – hält einen zu geringen Abstand zu stehenden, entgegenkommenden oder in gleicher Richtung fahrenden Fahrzeugen, Fußgängern, die auf der Fahrbahn gehen, Hindernissen am Fahrbahnrand (z. B. hält er bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h einen Seitenabstand von 0,5 m zum überholten Fahrzeug ein);
48.3. KK – hält bei einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h einen Seitenabstand von weniger als 1 m oder bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h einen Seitenabstand von weniger als 1,5 m zu einem Radfahrer ein.
49. Wahl der Geschwindigkeit:
49.1. KK – überschreitet die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 10 km/h. Dieser KK wird bewertet, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung 3 oder mehr Sekunden dauerte;
49.2. KK – fährt in einer konkreten Situation zu langsam, d.h. mehr als 15 km/h unter der zulässigen Geschwindigkeit, wenn die Verkehrssituation dies nicht erfordert. Dieser KK wird auch bewertet, wenn der Prüfling bei der Durchführung der in Anhang 2 der Beschreibung beschriebenen speziellen Fahrmanöver zu langsam fährt. Dieser KK wird nicht bewertet, wenn der Prüfling sicher mit dem Verkehrsfluss beschleunigt oder wenn das zu langsame Fahren weniger als 3 Sekunden dauert;
49.3. KK – erhöht die Geschwindigkeit, wenn er überholt wird, und schafft eine potenziell gefährliche Situation;
49.4. KK – fährt zu schnell, überschreitet aber nicht die zulässige Geschwindigkeit, und schafft eine potenziell gefährliche Situation, auch beim Rückwärtsfahren;
50. Einhaltung der Anforderungen von Verkehrsregelungssignalen, Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen:
50.1. KK – missachtet die Anforderungen eines Verkehrsregelungssignals, eines Verkehrszeichens oder einer Fahrbahnmarkierung. Dieser KK wird auch bewertet, wenn das vom Prüfling geführte Fahrzeug die Linie überfährt, die die Grenzen des für ein besonderes Fahrmanöver vorgesehenen Bereichs kennzeichnet, oder nach Abschluss der in Anhang 2 der Beschreibung in den Unterpunkten 3.3 und 3.4 beschriebenen besonderen Fahrmanöver auf den Linien steht, die den Parkplatz markieren, oder diese überragt, sofern der Parkplatz gekennzeichnet ist;
50.2. KK – hält das Fahrzeug hinter der „Stop“-Linie oder dem Rand der Kreuzung in einem Abstand an, der eine potenziell gefährliche Situation schafft. Dieser KK wird auch bewertet, wenn der Prüfling beim Manöver des Beschleunigens und präzisen Anhaltens an der angegebenen Stelle die Haltelinie (Pylonen) überfährt;
ALLGEMEINE KRITISCHE FEHLER (Kategorien B1 und B):
54. BKK – Mündliches oder physisches Eingreifen des Prüfers, um:
54.1. einen Verkehrsunfall zu vermeiden;
54.2. eine gefährliche Situation aufgrund unzureichender Fahrzeugkontrolle, die die Verkehrssicherheit gefährden könnte, vermieden würde;
54.3. dem Prüfling in irgendeinem Teil der Prüfung aufgrund seiner Unfähigkeit geholfen würde, d.h. Handlungen für ihn ausgeführt würden, wenn dies zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit notwendig ist, oder aufgrund unzureichender Zeit zur Beendigung der Prüfung.
55. BKK – Kollision. Dies ist eine Situation, in der das vom Prüfling geführte Fahrzeug mit einem anderen Objekt kollidiert (auffährt) oder (Kategorien A1, A2, A) ein Objekt mit seinem Körper berührt. Dieser BKK wird auch bewertet, wenn ein oder mehrere Räder auf den Bordstein (Randstein) fahren.
56. BKK – Gefährliche Situation. Eine durch die Handlungen des Prüflings geschaffene gefährliche Situation, die andere Verkehrsteilnehmer (einschließlich Fußgänger) zwingt, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Kollision oder eine andere Gefahr zu vermeiden.
57. BKK – Nichtbeachtung verbindlicher Anweisungen. Der Prüfling befolgt die Anweisungen der prüfenden Beamten (Regulierer) nicht.
NICHT-KRITISCHE UND SPEZIFISCHE WIEDERHOLENDE FEHLER (Kategorien A1, A2, A und B1 (als Motorrad gefahren)):
14. Überprüfung vor der Fahrt: NK – kann die vom Prüfer angegebenen Bedienelemente oder die Ausrüstung des Fahrzeugs nicht finden; kann sein Wissen oder seine Fähigkeiten zur Bedienung, Einstellung oder Zustandsprüfung nicht demonstrieren; kann sich nicht auf sicheres Fahren vorbereiten.
15. Verwendung von Bedien- und Sicherheitsvorrichtungen und -ausrüstung. Diese NK werden erst nach zwei Warnungen des Prüfers bewertet: „Bitte überprüfen Sie die Bedienelemente und die Ausrüstung“. Es muss dem Prüfling nach jeder Warnung ausreichend Zeit zur Korrektur gegeben werden:
15.1. NK – bedient eine Vorrichtung und/oder Ausrüstung unsachgemäß (z. B. kann das Lenkradschloss nicht entriegeln, lässt Türen offen usw.);
15.2. NK – Sicherheitsgurt falsch eingestellt oder nicht angelegt;
15.3. NK – startet den Motor mit falschem Gang oder ohne die Kupplung zu trennen;
15.4. NK – schaltet den laufenden Motor unnötigerweise mit dem Schlüssel oder einer Taste aus oder versucht, den Motor zu starten, obwohl er bereits läuft.
16. Kupplungsbedienung:
16.1. NK – fährt unnötig lange mit nicht vollständig eingerückter Kupplung (einschließlich Manöver bei niedriger Geschwindigkeit);
16.2. NK – hält den Fuß auf oder über dem Kupplungspedal, wenn die Kupplung länger als fünfzehn Sekunden nicht betätigt wird. Diese NK wird einmal bewertet;
16.3. NK – betätigt die Kupplung beim Anfahren unsachgemäß (das Fahrzeug ruckelt oder der Motor stirbt ab);
16.4. NK – bedient die Kupplung beim Schalten unsachgemäß oder benutzt sie nicht, wenn dies erforderlich ist;
16.5. NK (Kategorien A1, A2, A, B1, B und BE) – betätigt die Kupplung bei niedriger Geschwindigkeit unsachgemäß;
16.6. NK – hält das Kupplungspedal länger als drei Sekunden gedrückt, wenn kein Gang eingelegt ist, außer in Fällen, in denen angefahren, angehalten oder bei niedriger Geschwindigkeit manövriert werden muss;
16.7. NK – würgt den Motor unnötigerweise ab (aufgrund unsachgemäßer Kupplungsbedienung, falschem Gang usw.);
16.8. SPK – würgt den Motor sechsmal ab.
17. Bedienung des Gaspedals:
17.1. NK – bedient das Gaspedal oder den Gasgriff falsch;
17.2. NK – erhöht die Motordrehzahl zu stark, wenn die Kupplung ausgerückt oder nicht vollständig eingerückt ist oder kein Gang eingelegt ist;
17.3. NK – betätigt das Gaspedal und nutzt die Fahrzeugträgheit nicht, bevor er an einem vorher festgelegten Ort (Kreuzung mit roter Ampel, „Stop“-Schild usw.) oder in anderen Situationen anhält.
18. Gangwahl:
18.1. NK – wählt einen Gang, der nicht der Situation, der Fahrzeuggeschwindigkeit, den technischen Daten und den Fahrbedingungen entspricht, aber keine potenziell gefährliche Situation schafft;
18.2. NK – fährt im Leerlauf in einer Kurve oder bergab;
18.3. NK – legt beim Lenken an einer Kreuzung oder in einer Kurve einen Gang ein und/oder der Gangwechsel beeinträchtigt die gleichmäßige und flüssige Bewegung des Fahrzeugs;
18.10. NK (Kategorien A1, A2 und A) – kann beim Manöver des Beschleunigens und des präzisen Anhaltens an der angegebenen Stelle nicht flüssig schalten;
18.12. SPK – sechs wiederholte NK bei der Gangwahl.
19. Lenkradbedienung:
19.1. NK – hält die gewählte Trajektorie nicht ein: weicht von der Trajektorie ab, lenkt ruckartig;
19.2. NK – ist unaufmerksam gegenüber der unsachgemäßen Position der Lenkräder, wenn er das Fahrzeug abstellt oder anfährt;
19.3. NK – fährt mit mindestens einem Rad auf den Seitenstreifen oder stößt an den Bordstein oder den Gehwegrand, fährt aber nicht darauf. Diese NK wird nicht bewertet, wenn das Fahrzeugrad bei einem speziellen Fahrmanöver sicher und reibungslos auf den Seitenstreifen fährt oder den Bordstein oder den Gehwegrand berührt;
20. Bremsen:
20.1. NK – betätigt das Bremspedal oder den Bremshebel unsachgemäß;
20.2. NK – hält das Fahrzeug nicht an Ort und Stelle, wenn dies erforderlich ist, korrigiert den Fehler jedoch schnell und verursacht keine potenziell gefährliche Situation;
20.7. NK (Kategorien A1, A2 und A) – benutzt die Hinterradbremse nicht zum Verlangsamen oder Anhalten;
20.8. NK (Kategorien A1, A2 und A) – blockiert das Hinterrad (auch beim Manöver des Beschleunigens und präzisen Anhaltens an der angegebenen Stelle), korrigiert sich aber schnell (das blockierte Rad rutscht nicht mehr als 1 m);
20.9. NK (Kategorien A1, A2, A und B1 (als Motorrad gefahren)) – benutzt die Bremsen beim Kurvenfahren oder Umfahren von Leitkegeln unsachgemäß.
20.10. NK (Kategorien A1, A2 und A) – bremst nur mit der Hinterradbremse (Ausnahmen: wenn dies aufgrund der Fahrbahnoberfläche akzeptabel ist; wenn das Bremsen kurzzeitig ist und die Geschwindigkeit nicht wesentlich reduziert wird; beim Manövrieren mit geringer Geschwindigkeit);
21. Wahl der Position auf der Fahrbahn:
21.1. NK – hält sich unnötigerweise nicht an die Fahrstreifenbegrenzungen;
21.2. NK – nimmt auf der Fahrbahn eine der Verkehrssituation nicht entsprechende Position ein, d. h., berücksichtigt die Verkehrssituation vor sich nicht und korrigiert die gewählte Fahrlinie nicht, wechselt nicht die Fahrspur oder wechselt unnötigerweise von einer Fahrspur in eine andere usw.;
21.3. NK – weicht nicht nach rechts aus, wo dies möglich ist, wenn er auf einer Straße mit einer Fahrspur pro Richtung fährt. Diese NK wird einmal bewertet, wenn man auf einem Straßenabschnitt (Straße) von Kreuzung zu Kreuzung fährt, an der abgebogen wird;
21.4. NK – fährt unnötigerweise weiter als auf der ersten Fahrspur vom rechten Fahrbahnrand. Diese NK wird nicht bewertet, wenn beim Fahren auf der rechten Spur häufig die Spur gewechselt werden muss, weil dort Fahrzeuge stehen, oder wenn geradeaus gefahren werden muss und von der rechten Spur an der Kreuzung nur rechts abgebogen werden kann, oder wenn der Verkehr auf der anderen Spur dicht ist. Diese NK wird einmal bewertet, wenn man auf einem Straßenabschnitt (Straße) von Kreuzung zu Kreuzung fährt, an der abgebogen wird;
21.5. NK – hält das Fahrzeug an einer ungeeigneten Stelle an (mit unangemessen großem Abstand von: der „Stop“-Linie; der Kreuzung der Fahrbahnen; einem voraus angehaltenen Fahrzeug; beim Anhalten – mit einem Abstand von mehr als 40 cm vom Fahrbahnrand, Straßenrand (oder ähnlichem) oder der Markierungslinie usw.);
21.6. NK – (Kategorien A1, A2, A) – fährt auf horizontalen Fahrbahnmarkierungen, auf schmutzigen Fahrbahnteilen (Ölflecken, Sand usw.), wenn dies vermieden werden könnte;
21.7. NK – wählt bei einem Manöver eine irrationale Trajektorie, verursacht aber keine potenziell gefährliche Situation (z. B. vermeidet beim Wenden nicht die Verwendung des Rückwärtsgangs, wenn dies durch Wahl einer geeigneten Trajektorie vermieden werden könnte usw.);
21.8. NK (Kategorien A1, A2, A) – wählt auf der Fahrbahn eine Position, die nicht optimal ist, um Gefahren im Zusammenhang mit vorausfahrenden, nachfolgenden und nebenstehenden oder stehenden Fahrzeugen, wiederkehrenden Gefahren und Fahrzeugen, die auf kreuzenden Straßen näherkommen, zu reduzieren;
21.9. SPK – sechs wiederholte NK bei der Wahl der Position auf der Fahrbahn.
22. Wahl der Position beim Manövrieren. Wird bewertet, wenn der Prüfling die in Anhang 2 der Beschreibung genannten speziellen Manöver ausführt:
22.1.1. Das Fahrzeug steht nicht parallel zum Rand der Fahrbahn (des Gehwegs);
22.1.2. mindestens ein Rad des Fahrzeugs, das sich näher am Fahrbahnrand (Gehweg) befindet, ist weiter als 40 cm vom Fahrbahnrand (Gehweg) entfernt;
22.1.3. das Fahrzeug ist näher als 1 m oder weiter als 2 m von dem davor stehenden Fahrzeug entfernt.
22.2.1. nicht parallel zu einem daneben stehenden Fahrzeug oder den Parkplatzmarkierungen;
22.2.2. näher als 50 cm oder weiter als 1 m von einem daneben stehenden Fahrzeug entfernt;
22.2.3. weiter als 40 cm von der Linie, die das Ende des Parkplatzes markiert, oder vom Bordstein entfernt.
23. Positionswahl beim Rechtsabbiegen:
23.1. NK – vor dem Abbiegen befindet sich das Fahrzeug zu weit vom rechten Fahrbahnrand entfernt;
23.2. NK – beim Beginn des Abbiegens ist das Fahrzeug zu weit vom rechten Fahrbahnrand entfernt, die Kurve wird zu weit gefahren und die Kurve endet zu nah an der Gegenfahrbahn;
24. Positionswahl beim Linksabbiegen:
24.1. NK – vor dem Abbiegen (Wenden) befindet sich das Fahrzeug nicht auf der Fahrspur, nicht parallel zur Markierung, weiter als nötig von der Linie, die den Gegenverkehr trennt (markiert oder unmarkiert), oder vom Mittelstreifen;
24.2. NK – biegt zu weit vom linken Fahrbahnrand auf einer Einbahnstraße ab;
24.3. NK – lenkt die Vorderräder beim Warten auf das Abbiegen nach links, außer in Situationen, in denen dies notwendig ist;
24.4. NK – biegt weit aus, fährt zu weit rechts von der Mitte der Fahrbahnkreuzung, wo die Verkehrsbedingungen dies nicht erfordern;
25. Beobachtung der Situation und Umschauen:
25.1. NK – schaut nicht und beobachtet nicht die gesamte Straße vor, neben und hinter dem Fahrzeug;
25.2. NK – dreht den Kopf nicht über die entsprechende Schulter, um den im Rückspiegel nicht sichtbaren Bereich der Straße zu überprüfen, wenn die Verkehrssituation dies erfordert. Diese NK kann nicht immer bewertet werden, wenn der Prüfling ein Fahrzeug fährt, dessen Konstruktion es nicht ermöglicht, den nicht sichtbaren Bereich der Straße durch einen Blick über die Schulter zu überprüfen;
25.3. NK – schaut nicht zurück, bevor er rückwärts fährt. Diese NK wird auch bewertet, wenn der Prüfling ein Fahrzeug der Kategorie B1 oder B fährt und beim Beginn des Rückwärtsfahrens nur in die Rückspiegel schaut. Diese NK wird nicht bewertet, wenn das Rückwärtsfahren wiederholt wird, unmittelbar nach einem kurzen Anhalten (oder Vorwärtsfahren), wenn vor dem vorherigen Rückwärtsfahren zurückgeschaut wurde und sich die Verkehrssituation nicht geändert hat;
25.4. NK – lenkt die Aufmerksamkeit länger als nötig von der Fahrtrichtung ab, um die Bedienungs-, Sicherheits- und Kontrolleinrichtungen zu bedienen, ohne jedoch eine potenziell gefährliche Situation zu schaffen;
25.5. SPK – sechs oder mehr Situationen, in denen der im Rückspiegel nicht sichtbare Teil der Straße überprüft werden muss, aber kein Blick über die Schulter erfolgt.
26. Verwendung von Spiegeln:
26.1. NK – schaut nicht in die Rückspiegel, bevor das Fahrzeug verlangsamt oder angehalten wird, vor dem Einfahren in eine Kurve, dem Wechseln des Fahrstreifens, dem Verlassen oder Befahren einer Straße oder dem Annähern an ein Hindernis;
27. Verwendung von Warnsignalen:
27.1. NK – gibt kein Blinksignal, um seine Absichten anzuzeigen, wenn dies aufgrund der Verkehrssituation erforderlich ist. Diese NK wird nicht bewertet, wenn dies aufgrund bestimmter Umstände (geringer Abstand zwischen der nächsten zu kreuzenden Straße oder der Zufahrt zu einem angrenzenden Gebiet und dem vorgesehenen Abbiegepunkt usw.) nicht zweckmäßig ist;
27.2. NK – gibt kein rechtes Blinksignal, bevor er den Kreisverkehr verlässt;
27.3. NK – gibt ein Blinksignal in die falsche Richtung. Diese NK wird bewertet, wenn der Prüfling in die entgegengesetzte Richtung abbiegt, als das Signal anzeigt;
27.4. NK – schaltet den Blinker nicht innerhalb von fünf Sekunden nach Abschluss des Abbiegens oder Spurwechsels aus;
27.5. NK – schaltet den Blinker zu früh aus, d.h. bevor das Abbiegen oder Spurwechsel begonnen oder beendet wurde, und schaltet ihn nicht wieder ein;
27.6. NK – gibt unnötigerweise ein Blinksignal und kann andere Verkehrsteilnehmer irreführen;
27.7. SPK – sechs wiederholte NK bei der Verwendung von Warnsignalen.
28. Einschätzung von Verkehrsgefahren:
NK – reagiert unangemessen oder nicht schnell genug auf Gefahren im Straßenverkehr.
29. Entscheidungsfindung:
29.1. NK – schätzt die Geschwindigkeit und den Abstand zu anderen Fahrzeugen nicht richtig ein, wenn er anfährt, eine Kreuzung überquert, die Spur wechselt, ein Hindernis oder ein langsamer fahrendes Fahrzeug umfährt, überholt, auf die Straße fährt, bevor er ein spezielles Fahrmanöver beginnt oder durchführt, das in Anhang 2 der Beschreibung beschrieben ist;
29.2. NK – hält richtig an, wagt es aber nicht, bei ausreichendem Abstand im Verkehrsfluss weiterzufahren;
29.3. NK – hält unnötig an (zögert), wenn keine Fahrzeuge oder Fußgänger vorhanden sind, die er behindern könnte, und die Straße frei ist;
29.4. NK – gewährt unnötigerweise anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt, d. h. wendet die Vorfahrtsregeln falsch an.
30. Wahl des Sicherheitsabstands:
30.1. NK – hält einen Abstand von weniger als zwei Sekunden, aber mehr als einer Sekunde zu dem vorausfahrenden Fahrzeug ein;
30.2. NK – hält einen Abstand von weniger als drei Sekunden, aber mehr als zwei Sekunden zu dem vorausfahrenden Fahrzeug auf einer Straße mit zwei oder mehr Fahrspuren in eine Richtung ein, wenn die Verkehrssituation dies nicht erfordert.
30.3. NK – hält unter ungünstigen Verkehrsbedingungen einen Abstand von weniger als vier Sekunden, aber mehr als zwei Sekunden zu dem vorausfahrenden Fahrzeug ein. Der Prüfer muss zusätzliche (größere) Abstände bewerten, die von Fahrern der Fahrzeugkategorien C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE und T eingehalten werden müssen;
30.4. NK – hält einen zu geringen Seitenabstand zu einem Objekt ein, das eine Gefahr darstellen könnte oder durch das eine Gefahr entstehen könnte, erzeugt aber keine potenziell gefährliche Situation;
30.5. NK – hält das Fahrzeug mit einem unzureichenden Abstand zum voraus stehenden Fahrzeug an, sodass dieses bei Bedarf nicht ohne Rückwärtsfahren umfahren werden kann.
31. Wahl der Geschwindigkeit:
31.1. NK – beschleunigt zu schnell oder zu langsam, ohne die Verkehrsbedingungen angemessen zu berücksichtigen;
31.2. NK – fährt in einer bestimmten Situation zu schnell, überschreitet aber nicht die zulässige Geschwindigkeit. Dieser NK wird bewertet, wenn der Prüfling mit einer höheren als der angemessenen Geschwindigkeit fährt;
31.3. NK – fährt zu langsam, wenn die Verkehrsbedingungen dies nicht erfordern, d. h. 10–15 km/h langsamer als zulässig oder mit einer Geschwindigkeit, die das vom Prüfling geführte Fahrzeug aufgrund der zu langsamen Bewegung im Verkehrsfluss hervorhebt und diesen unangemessen behindert. Dieser NK wird auch bewertet, wenn der Prüfling bei der Durchführung der in Anhang 2 der Beschreibung beschriebenen speziellen Fahrmanöver nicht die erforderliche Geschwindigkeit erreicht;
31.4. NK – fährt mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von nicht mehr als 10 km/h. Der Fehler darf nicht bewertet werden, wenn die Überschreitung nicht länger als 3 Sekunden dauerte.
32. Befolgung der Anweisungen der Verkehrsregelungssignale, Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen:
32.1. NK – hält das Fahrzeug so an, dass es über die „Stop“-Linie (Schild „Stop“-Linie) hinausragt;
32.2. NK – fährt, wenn er an einer Kreuzung links abbiegen will, nicht in den Kreuzungsbereich ein, um auf eine sichere Lücke im Verkehrsfluss zu warten, wenn dies angebracht ist;
32.3. NK – versteht die Verkehrssignale nicht ausreichend, d. h. zögert zu lange, obwohl er fahren könnte, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern;
32.4. NK – fährt, wenn er an einer Kreuzung links abbiegen will, hinter dem ersten Fahrzeug falsch in den Kreuzungsbereich ein. Dieser NK wird bewertet, wenn der Prüfling durch ein Signal der Ampel (Regulierer) fahren darf.
32.5. NK (Kategorien A1, A2 und A) – hält beim Ausführen des speziellen Fahrmanövers, das in Anhang 2 der Beschreibung unter Punkt 2.6 beschrieben ist, das Motorrad nicht an der angegebenen Stelle oder so nah wie möglich daran an. So nah wie möglich anhalten bedeutet nicht mehr als 1 m vor der „Stop“-Linie oder der mit einem Kegel markierten Haltestelle.
33. Konsistenz:
33.1. NK – wählt eine falsche Reihenfolge des Fahrzeugsteuerungssystems;
34. Gleichgewicht und Motorradkontrolle (Kategorien A1, A2 und A):
34.1. NK – verliert das Gleichgewicht oder die Kontrolle über das Motorrad und/oder stützt sich beim Fahren mit dem Fuß auf dem Boden ab;
34.2. NK – hält bei der Durchführung spezieller Fahrmanöver mit geringer Geschwindigkeit nicht die Geschwindigkeit eines langsam gehenden Fußgängers ein;
34.3. NK – neigt das Motorrad nicht ausreichend, um Kurven sicher zu durchfahren und die in Anhang 2 der Beschreibung beschriebenen besonderen Fahrmanöver auszuführen;
34.4. SPK – verliert mehr als fünfmal das Gleichgewicht oder die Kontrolle über das Motorrad.
35. Sitzposition (Kategorien A1, A2, A und B1 (als Motorrad gefahren)):
35.1. NK – fährt mit den Zehen auf den Fußrasten abgestützt;
35.2. NK – fährt, ohne den Kraftstofftank zu berühren;
35.3. NK – fährt mit dem Kopf in einer ungeeigneten Position;
35.4. NK – fährt zu weit vom Kraftstofftank entfernt sitzend (zieht sich zurück);
35.5. NK – fährt, indem er auf dem Sitz (Sattel) von einer Seite zur anderen rutscht;
35.6. NK – fährt mit einer Hand ohne triftigen Grund vom Lenker, ohne jedoch das Gleichgewicht und die Kontrolle zu verlieren.
KRITISCHE FEHLER (Kategorien A1, A2, A und B1 (als Motorrad gefahren)):
36. Verwendung von Bedien- und Sicherheitseinrichtungen und -ausrüstung:
36.1. KK – legt den Sicherheitsgurt nicht an, wenn dies erforderlich ist. Dieser KK wird nicht auf einem speziellen Gelände bei der Durchführung der in Anhang 2 der Beschreibung beschriebenen Manöver bewertet;
36.2. KK – benutzt ein Mobilfunkgerät auf unzulässige Weise;
36.3. KK – benutzt eine Sicherheitseinrichtung und/oder Ausrüstung falsch oder benutzt sie nicht, wenn dies erforderlich ist, und schafft eine potenziell gefährliche Situation;
36.4. KK (Kategorien A1, A2 und A) – fährt mit heruntergeklapptem Seitenständer;
36.5. KK (Kategorien A1, A2, A und B1 (als Motorrad gefahren)) – verwendet die für Motorradfahrer erforderliche Schutzkleidung (Schutzhelm, Augen-, Ellbogen-, Knie- und Schulterschutz, Handschuhe, Stiefel) nicht ordnungsgemäß.
37. Kupplungsbedienung:
37.1. KK (Kategorien A1, A2 und A) – hebt das Vorderrad an, weil die Kupplung schlecht bedient wird oder zu schnell beschleunigt wird;
37.2. KK – stellt den Motor ab und schafft eine potenziell gefährliche Situation.
38. Gangwahl:
38.2. KK – wählt den falschen Gang und schafft eine potenziell gefährliche Situation.
40. Bremsen:
40.1. KK – bremst unnötig abrupt und schafft eine potenziell gefährliche Situation;
40.2. KK – hält das Fahrzeug nicht an Ort und Stelle, nachdem er es an einem Anstieg oder Gefälle angehalten hat, d. h. lässt das Fahrzeug rollen und korrigiert dies nicht schnell (schafft eine potenziell gefährliche Situation);
40.5. KK (Kategorien A1, A2 und A) – blockiert das Vorderrad (auch beim Manöver des Beschleunigens und präzisen Anhaltens an einer bestimmten Stelle);
40.6. KK (Kategorien A1, A2 und A) – blockiert das Hinterrad (auch beim Beschleunigungsmanöver und beim präzisen Anhalten an der angegebenen Stelle) und korrigiert dies nicht umgehend (das blockierte Rad rutscht 1 m oder mehr);
40.7. KK (Kategorien A1, A2 und A) – betätigt ständig das Bremspedal oder den Bremshebel (das Bremslicht leuchtet über einen längeren Zeitraum), während das Fahrzeug in Bewegung ist. Bei der Bewertung dieses KK muss der Prüfer sicher sein, dass der Fehler nicht auf einen Defekt des Bremslichtschalters zurückzuführen ist. Dieser KK wird nicht bewertet, wenn der Prüfling die speziellen Fahrmanöver auf einem schmalen Streifen, einer Acht oder einem Slalom langsam ausführt;
41. Wahl der Position auf der Fahrbahn:
41.1. KK – wählt eine falsche Trajektorie oder wechselt die Spur im Kreuzungsbereich und schafft eine potenziell gefährliche Situation;
41.2. KK – überholt oder umfährt ein Fahrzeug falsch;
41.3. KK – hält an, wo das Anhalten verboten ist;
41.6. KK (Kategorien A1, A2 und A) – fährt zu nah an der Linie, die den Gegenverkehr trennt (markierte oder unmarkierte Fahrbahn), der Fahrstreifenlinie oder dem rechten oder linken Fahrbahnrand oder dem Seitenstreifen, wodurch eine potenziell gefährliche Situation entsteht. Dieser KK wird auch bewertet, wenn ein Körperteil des Motorradfahrers auf der Gegenfahrbahn ist.
43. Wahl der Position beim Rechtsabbiegen:
43.1. KK – biegt von einer dafür nicht vorgesehenen Fahrspur ab. Wenn der Prüfling beabsichtigt, von einer Verzögerungsspur rechts abzubiegen und nicht rechtzeitig auf diese Spur wechselt, wird dies als KK für die Wahl der Position auf der Fahrbahn bewertet;
43.2. KK – nimmt eine ungeeignete Position ein und schafft eine potenziell gefährliche Situation;
44. Wahl der Position beim Linksabbiegen:
44.1. KK – biegt (wendet) von einer dafür nicht vorgesehenen Fahrspur ab. Wenn der Prüfling beabsichtigt, von einer Verzögerungsspur links abzubiegen und nicht rechtzeitig auf diese Spur wechselt, wird dies als KK für die Wahl der Position auf der Fahrbahn bewertet;
44.2. KK – nimmt eine ungeeignete Position ein und schafft eine potenziell gefährliche Situation;
44.4. KK (Kategorien A1, A2 und A) – ragt beim Linksabbiegen mit einem Teil des Motorrads oder des Körpers in die Gegenfahrbahn hinein und schafft eine potenziell gefährliche Situation.
45. Beobachtung der Situation und Umschauen:
45.1. KK – schaut sich nicht um und beobachtet die Verkehrssituation nicht, bevor er fährt und/oder, unter Berücksichtigung der Sicht und anderer Bedingungen, beim Überqueren eines Bahnübergangs, einer Kreuzung oder eines anderen Ortes, an dem er Fahrzeugen, die von rechts kommen, Vorfahrt gewähren muss, oder beim Ein- (Aus-)fahren auf die Straße von angrenzenden Gebieten;
45.2. KK – beobachtet vor dem Wechseln des Fahrstreifens oder einer sonstigen Änderung der Fahrtrichtung die Verkehrssituation nicht, weder mithilfe der Spiegel noch durch einen Schulterblick, wenn sich das Fahrzeug seitlich um seine Breite oder mehr bewegt. Dieser KK wird nicht bewertet, wenn auf einen gerade beginnenden Fahrstreifen gewechselt wird und beim Annähern an dessen Beginn erkennbar ist, dass keine Hindernisse vorhanden sind und bis zum Abschluss des Manövers auch keine auftreten werden;
45.3. KK – lenkt den Blick von der Fahrtrichtung ab und schafft eine gefährliche oder potenziell gefährliche Situation, auch beim Überprüfen des im Rückspiegel nicht sichtbaren Straßenabschnitts;
45.4. KK – schaut sich nicht um und beobachtet die Umgebung nicht (weder in den Spiegeln noch über die Schulter) neben und hinter dem Fahrzeug beim Rückwärtsfahren.
46. Verwendung von Warnsignalen:
KK – zeigt den Fahrtrichtungsanzeiger nicht oder falsch an und führt durch Irreführung anderer Verkehrsteilnehmer zu einer gefährlichen Situation.
47. Entscheidungsfindung:
47.1. KK – fährt auf einen Fußgängerüberweg und hält das Fahrzeug dort an, wenn sich dahinter ein Hindernis (Stau o.ä.) befindet, oder an einer Fahrbahnkreuzung, an der oder hinter der sich ein Hindernis befindet und den Verkehr anderer Fahrzeuge behindert, oder an einem Bahnübergang;
47.2. KK – fährt bei Gelb oder Rot nicht aus der Kreuzung heraus, obwohl er mit der Absicht, links abzubiegen, in diese eingefahren ist. Dieser KK wird bewertet, wenn der Prüfling eine sichere Lücke im Verkehrsfluss nicht nutzt, um die Kreuzung zu verlassen;
47.3. KK – gewährt Fahrzeugen oder anderen Verkehrsteilnehmern keinen Vorrang (lässt sie nicht passieren), fährt über einen Fußgängerüberweg oder an einem Schulbus vorbei, ohne sich zu vergewissern, dass keine Fußgänger vorhanden sind, denen er Vorrang gewähren müsste. Dieser KK wird nicht bewertet, wenn der Prüfling fährt, weil er aufgrund der Handlungen anderer Verkehrsteilnehmer keinen Vorrang gewähren kann.
48. Wahl des Sicherheitsabstands:
48.1. KK – hält einen Abstand von einer Sekunde (zwei Sekunden, wenn die Fahrbahn nass, vereist, gepflastert usw. ist) oder weniger zum vorausfahrenden Fahrzeug ein;
48.2. KK – hält einen zu geringen Abstand zu stehenden, entgegenkommenden oder in gleicher Richtung fahrenden Fahrzeugen, Fußgängern, die auf der Fahrbahn gehen, Hindernissen am Fahrbahnrand (z. B. hält er bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h einen Seitenabstand von 0,5 m zum überholten Fahrzeug ein);
48.3. KK – hält bei einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h einen Seitenabstand von weniger als 1 m oder bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h einen Seitenabstand von weniger als 1,5 m zu einem Radfahrer ein.
49. Wahl der Geschwindigkeit:
49.1. KK – überschreitet die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 10 km/h. Dieser KK wird bewertet, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung 3 oder mehr Sekunden dauerte;
49.2. KK – fährt in einer konkreten Situation zu langsam, d.h. mehr als 15 km/h unter der zulässigen Geschwindigkeit, wenn die Verkehrssituation dies nicht erfordert. Dieser KK wird auch bewertet, wenn der Prüfling bei der Durchführung der in Anhang 2 der Beschreibung beschriebenen speziellen Fahrmanöver zu langsam fährt. Dieser KK wird nicht bewertet, wenn der Prüfling sicher mit dem Verkehrsfluss beschleunigt oder wenn das zu langsame Fahren weniger als 3 Sekunden dauert;
49.3. KK – erhöht die Geschwindigkeit, wenn er überholt wird, und schafft eine potenziell gefährliche Situation;
49.4. KK – fährt zu schnell, überschreitet aber nicht die zulässige Geschwindigkeit, und schafft eine potenziell gefährliche Situation, auch beim Rückwärtsfahren;
50. Einhaltung der Anforderungen von Verkehrsregelungssignalen, Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen:
50.1. KK – missachtet die Anforderungen eines Verkehrsregelungssignals, eines Verkehrszeichens oder einer Fahrbahnmarkierung. Dieser KK wird auch bewertet, wenn das vom Prüfling geführte Fahrzeug die Linie überfährt, die die Grenzen des für ein besonderes Fahrmanöver vorgesehenen Bereichs kennzeichnet, oder nach Abschluss der in Anhang 2 der Beschreibung in den Unterpunkten 3.3 und 3.4 beschriebenen besonderen Fahrmanöver auf den Linien steht, die den Parkplatz markieren, oder diese überragt, sofern der Parkplatz gekennzeichnet ist;
50.2. KK – hält das Fahrzeug hinter der „Stop“-Linie oder dem Rand der Kreuzung in einem Abstand an, der eine potenziell gefährliche Situation schafft. Dieser KK wird auch bewertet, wenn der Prüfling beim Manöver des Beschleunigens und präzisen Anhaltens an der angegebenen Stelle die Haltelinie (Pylonen) überfährt;
52. Gleichgewicht und Motorradkontrolle (Kategorien A1, A2 und A):
52.1. KK – fällt vom Motorrad oder legt es ab;
52.2. KK – verliert das Gleichgewicht oder die Kontrolle über das Motorrad und schafft eine potenziell gefährliche Situation;
52.3. KK – kann das Motorrad nicht ordnungsgemäß auf dem Ständer oder Seitenständer abstellen;
52.4. KK – kann das spezielle Fahrmanöver nicht ohne anzuhalten ausführen;
52.5. KK – fährt außerhalb der mit Pylonen markierten Fahrspur oder hält sich bei der Durchführung der in Anhang 2 beschriebenen speziellen Fahrmanöver nicht an die Trajektorie um die Pylonen.
53. Sitzposition (Kategorien A1, A2, A und B1 (als Motorrad gefahren)):
53.1. KK – nimmt beide Hände vom Lenker, während das Motorrad fährt;
53.2. KK – stellt die Füße auf den Fußrasten anders ab, als es für die Bedienung der Steuerungseinrichtungen vorgesehen ist.
ALLGEMEINE KRITISCHE FEHLER (Kategorien A1, A2, A und B1 (als Motorrad gefahren)):
54. BKK – Mündliches oder physisches Eingreifen des Prüfers, um:
54.1. einen Verkehrsunfall zu vermeiden;
54.2. eine gefährliche Situation aufgrund unzureichender Fahrzeugkontrolle, die die Verkehrssicherheit gefährden könnte, vermieden würde;
54.3. dem Prüfling in irgendeinem Teil der Prüfung aufgrund seiner Unfähigkeit geholfen würde, d.h. Handlungen für ihn ausgeführt würden, wenn dies zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit notwendig ist, oder aufgrund unzureichender Zeit zur Beendigung der Prüfung.
55. BKK – Kollision. Dies ist eine Situation, in der das vom Prüfling geführte Fahrzeug mit einem anderen Objekt kollidiert (auffährt) oder (Kategorien A1, A2, A) ein Objekt mit seinem Körper berührt. Dieser BKK wird auch bewertet, wenn ein oder mehrere Räder auf den Bordstein (Randstein) fahren.
56. BKK – Gefährliche Situation. Eine durch die Handlungen des Prüflings geschaffene gefährliche Situation, die andere Verkehrsteilnehmer (einschließlich Fußgänger) zwingt, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Kollision oder eine andere Gefahr zu vermeiden.
57. BKK – Nichtbeachtung verbindlicher Anweisungen. Der Prüfling befolgt die Anweisungen der prüfenden Beamten (Regulierer) nicht.

NICHT-KRITISCHE UND SPEZIFISCHE WIEDERHOLENDE FEHLER (Kategorien BE, C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE und T):
14. Überprüfung vor der Fahrt: NK – kann die vom Prüfer angegebenen Bedienelemente oder die Ausrüstung des Fahrzeugs nicht finden; kann sein Wissen oder seine Fähigkeiten zur Bedienung, Einstellung oder Zustandsprüfung nicht demonstrieren; kann sich nicht auf sicheres Fahren vorbereiten.
15. Verwendung von Bedien- und Sicherheitsvorrichtungen und -ausrüstung. Diese NK werden erst nach zwei Warnungen des Prüfers bewertet: „Bitte überprüfen Sie die Bedienelemente und die Ausrüstung“. Es muss dem Prüfling nach jeder Warnung ausreichend Zeit zur Korrektur gegeben werden:
15.1. NK – bedient eine Vorrichtung und/oder Ausrüstung unsachgemäß (z. B. kann das Lenkradschloss nicht entriegeln, lässt Türen offen usw.);
15.2. NK – Sicherheitsgurt falsch eingestellt oder nicht angelegt;
15.3. NK – startet den Motor mit falschem Gang oder ohne die Kupplung zu trennen;
15.4. NK – schaltet den laufenden Motor unnötigerweise mit dem Schlüssel oder einer Taste aus oder versucht, den Motor zu starten, obwohl er bereits läuft.
16. Kupplungsbedienung:
16.1. NK – fährt unnötig lange mit nicht vollständig eingerückter Kupplung (einschließlich Manöver bei niedriger Geschwindigkeit);
16.2. NK – hält den Fuß auf oder über dem Kupplungspedal, wenn die Kupplung länger als fünfzehn Sekunden nicht betätigt wird. Diese NK wird einmal bewertet;
16.3. NK – betätigt die Kupplung beim Anfahren unsachgemäß (das Fahrzeug ruckelt oder der Motor stirbt ab);
16.4. NK – bedient die Kupplung beim Schalten unsachgemäß oder benutzt sie nicht, wenn dies erforderlich ist;
16.5. NK (Kategorien A1, A2, A, B1, B und BE) – betätigt die Kupplung bei niedriger Geschwindigkeit unsachgemäß;
16.6. NK – hält das Kupplungspedal länger als drei Sekunden gedrückt, wenn kein Gang eingelegt ist, außer in Fällen, in denen angefahren, angehalten oder bei niedriger Geschwindigkeit manövriert werden muss;
16.7. NK – würgt den Motor unnötigerweise ab (aufgrund unsachgemäßer Kupplungsbedienung, falschem Gang usw.);
16.8. SPK – würgt den Motor sechsmal ab.
17. Bedienung des Gaspedals:
17.1. NK – bedient das Gaspedal oder den Gasgriff falsch;
17.2. NK – erhöht die Motordrehzahl zu stark, wenn die Kupplung ausgerückt oder nicht vollständig eingerückt ist oder kein Gang eingelegt ist;
17.3. NK – betätigt das Gaspedal und nutzt die Fahrzeugträgheit nicht, bevor er an einem vorher festgelegten Ort (Kreuzung mit roter Ampel, „Stop“-Schild usw.) oder in anderen Situationen anhält.
18. Gangwahl:
18.1. NK – wählt einen Gang, der nicht der Situation, der Fahrzeuggeschwindigkeit, den technischen Daten und den Fahrbedingungen entspricht, aber keine potenziell gefährliche Situation schafft;
18.2. NK – fährt im Leerlauf in einer Kurve oder bergab;
18.3. NK – legt beim Lenken an einer Kreuzung oder in einer Kurve einen Gang ein und/oder der Gangwechsel beeinträchtigt die gleichmäßige und flüssige Bewegung des Fahrzeugs;
18.8. NK (Kategorien C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E und DE) – führt den Gangwechsel ungenau aus – es treten charakteristische Geräusche, Vibrationen oder eine Warnung im Armaturenbrett auf;
18.9. NK (Kategorien C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E und DE) – schaltet den Gang nicht beim zweiten Versuch;
18.11. NK (alle Kategorien, außer A1, A2, A und B1 (als Motorrad gefahren)) – verwendet die Gänge unsachgemäß, um den Kraftstoffverbrauch und die Emissionen zu reduzieren;
18.12. SPK – sechs wiederholte NK bei der Gangwahl.
19. Lenkradbedienung:
19.1. NK – hält die gewählte Trajektorie nicht ein: weicht von der Trajektorie ab, lenkt ruckartig;
19.2. NK – ist unaufmerksam gegenüber der unsachgemäßen Position der Lenkräder, wenn er das Fahrzeug abstellt oder anfährt;
19.3. NK – fährt mit mindestens einem Rad auf den Seitenstreifen oder stößt an den Bordstein oder den Gehwegrand, fährt aber nicht darauf. Diese NK wird nicht bewertet, wenn das Fahrzeugrad bei einem speziellen Fahrmanöver sicher und reibungslos auf den Seitenstreifen fährt oder den Bordstein oder den Gehwegrand berührt;
19.4. NK (alle Kategorien, außer A1, A2, A und B1 (als Motorrad gefahren)) – lenkt unsachgemäß:
19.4.1. legt die Hände von innen auf das Lenkrad;
19.4.2. lenkt nur mit einer Hand, während die andere Hand frei ist (außer beim Rückwärtsfahren);
19.4.3. lenkt mit dem Handballen einer Hand;
19.4.4. lenkt zu stark, wenn das Fahrzeug stillsteht;
19.4.5. hält das Lenkrad mit gekreuzten Händen oder auf andere Weise, die die Lenkbewegungen einschränkt.
19.5. SPK (alle Kategorien, außer A1, A2 und A) – sechs wiederholte NK der Lenkradbedienung, die in den Unterpunkten 19.1 oder 19.2 beschrieben sind.
20. Bremsen:
20.1. NK – betätigt das Bremspedal oder den Bremshebel unsachgemäß;
20.2. NK – hält das Fahrzeug nicht an Ort und Stelle, wenn dies erforderlich ist, korrigiert den Fehler jedoch schnell und verursacht keine potenziell gefährliche Situation;
20.3. NK – (alle Kategorien, außer A1, A2, A) blockiert die Räder (auch beim Beschleunigen und präzisen Anhalten an einem bestimmten Ort), korrigiert sich aber schnell;
20.4. NK (alle Kategorien, außer A1, A2, A und B1 (als Motorrad gefahren)) – hält beim Fahren unnötigerweise den Fuß auf dem Bremspedal;
20.5. NK (alle Kategorien, außer A1, A2, A und B1 (als Motorrad gefahren)) – fährt mit nicht gelöster oder nicht vollständig gelöster Feststellbremse;
20.6. NK (alle Kategorien, außer A1, A2, A und B1 (als Motorrad gefahren)) – bremst mit dem linken Fuß;
21. Wahl der Position auf der Fahrbahn:
21.1. NK – hält sich unnötigerweise nicht an die Fahrstreifenbegrenzungen;
21.2. NK – nimmt auf der Fahrbahn eine der Verkehrssituation nicht entsprechende Position ein, d. h., berücksichtigt die Verkehrssituation vor sich nicht und korrigiert die gewählte Fahrlinie nicht, wechselt nicht die Fahrspur oder wechselt unnötigerweise von einer Fahrspur in eine andere usw.;
21.3. NK – weicht nicht nach rechts aus, wo dies möglich ist, wenn er auf einer Straße mit einer Fahrspur pro Richtung fährt. Diese NK wird einmal bewertet, wenn man auf einem Straßenabschnitt (Straße) von Kreuzung zu Kreuzung fährt, an der abgebogen wird;
21.4. NK – fährt unnötigerweise weiter als auf der ersten Fahrspur vom rechten Fahrbahnrand. Diese NK wird nicht bewertet, wenn beim Fahren auf der rechten Spur häufig die Spur gewechselt werden muss, weil dort Fahrzeuge stehen, oder wenn geradeaus gefahren werden muss und von der rechten Spur an der Kreuzung nur rechts abgebogen werden kann, oder wenn der Verkehr auf der anderen Spur dicht ist. Diese NK wird einmal bewertet, wenn man auf einem Straßenabschnitt (Straße) von Kreuzung zu Kreuzung fährt, an der abgebogen wird;
21.5. NK – hält das Fahrzeug an einer ungeeigneten Stelle an (mit unangemessen großem Abstand von: der „Stop“-Linie; der Kreuzung der Fahrbahnen; einem voraus angehaltenen Fahrzeug; beim Anhalten – mit einem Abstand von mehr als 40 cm vom Fahrbahnrand, Straßenrand (oder ähnlichem) oder der Markierungslinie usw.);
21.7. NK – wählt bei einem Manöver eine irrationale Trajektorie, verursacht aber keine potenziell gefährliche Situation (z. B. vermeidet beim Wenden nicht die Verwendung des Rückwärtsgangs, wenn dies durch Wahl einer geeigneten Trajektorie vermieden werden könnte usw.);
21.9. SPK – sechs wiederholte NK bei der Wahl der Position auf der Fahrbahn.
22. Wahl der Position beim Manövrieren. Wird bewertet, wenn der Prüfling die in Anhang 2 der Beschreibung genannten speziellen Manöver ausführt:
22.1.1. Das Fahrzeug steht nicht parallel zum Rand der Fahrbahn (des Gehwegs);
22.1.2. mindestens ein Rad des Fahrzeugs, das sich näher am Fahrbahnrand (Gehweg) befindet, ist weiter als 40 cm vom Fahrbahnrand (Gehweg) entfernt;
22.1.3. das Fahrzeug ist näher als 1 m oder weiter als 2 m von dem davor stehenden Fahrzeug entfernt.
22.2.1. nicht parallel zu einem daneben stehenden Fahrzeug oder den Parkplatzmarkierungen;
22.2.2. näher als 50 cm oder weiter als 1 m von einem daneben stehenden Fahrzeug entfernt;
22.2.3. weiter als 40 cm von der Linie, die das Ende des Parkplatzes markiert, oder vom Bordstein entfernt.
22.4. NK (alle Kategorien, außer A1, A2 und A) – bei der Durchführung der in Anhang 2 der Beschreibung beschriebenen speziellen Fahrmanöver wurde der Rückwärtsgang mehr als zweimal verwendet. Bei der Durchführung eines speziellen Fahrmanövers wird diese NK nur einmal bewertet.
22.5. NK (Kategorien BE, C1E, CE, D1E und DE) – hielt an, nachdem er eine Strecke von weniger als fünf Fahrzeuggespannen zurückgelegt hatte, während er das spezielle Fahrmanöver gemäß Anhang 2, Unterpunkt 9.1 der Beschreibung ausführte;
22.7. SPK (Kategorien BE, C1E, CE, D1E und DE) – hielt sechs oder mehr Mal an, nachdem er eine Strecke von weniger als fünf Fahrzeuggespannen zurückgelegt hatte, während er das spezielle Fahrmanöver gemäß Anhang 2, Unterpunkt 9.1 der Beschreibung ausführte;
22.8. NK (Kategorien D1, D und T) – nach Abschluss des Manövers zum seitlichen Parken des Fahrzeugs an einer Rampe ist mindestens eine der Türen zum Ein- oder Aussteigen der Passagiere weiter als 30 cm vom Rand der Rampe entfernt.
23. Positionswahl beim Rechtsabbiegen:
23.1. NK – vor dem Abbiegen befindet sich das Fahrzeug zu weit vom rechten Fahrbahnrand entfernt;
23.2. NK – beim Beginn des Abbiegens ist das Fahrzeug zu weit vom rechten Fahrbahnrand entfernt, die Kurve wird zu weit gefahren und die Kurve endet zu nah an der Gegenfahrbahn;
23.3. NK (Kategorien C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E und DE) – fährt beim Abschluss einer Rechtskurve mit einem Teil des Fahrzeugs unnötigerweise in die Gegenfahrbahn ein.
24. Positionswahl beim Linksabbiegen:
24.1. NK – vor dem Abbiegen (Wenden) befindet sich das Fahrzeug nicht auf der Fahrspur, nicht parallel zur Markierung, weiter als nötig von der Linie, die den Gegenverkehr trennt (markiert oder unmarkiert), oder vom Mittelstreifen;
24.2. NK – biegt zu weit vom linken Fahrbahnrand auf einer Einbahnstraße ab;
24.3. NK – lenkt die Vorderräder beim Warten auf das Abbiegen nach links, außer in Situationen, in denen dies notwendig ist;
24.4. NK – biegt weit aus, fährt zu weit rechts von der Mitte der Fahrbahnkreuzung, wo die Verkehrsbedingungen dies nicht erfordern;
24.5. NK (alle Kategorien, außer A1, A2 und A) – beim Einfahren in oder Ausfahren aus einer Kreuzung fährt er leicht auf die Gegenfahrbahn, erzeugt aber keine potenziell gefährliche Situation.
25. Beobachtung der Situation und Umschauen:
25.1. NK – schaut nicht und beobachtet nicht die gesamte Straße vor, neben und hinter dem Fahrzeug;
25.2. NK – dreht den Kopf nicht über die entsprechende Schulter, um den im Rückspiegel nicht sichtbaren Bereich der Straße zu überprüfen, wenn die Verkehrssituation dies erfordert. Diese NK kann nicht immer bewertet werden, wenn der Prüfling ein Fahrzeug fährt, dessen Konstruktion es nicht ermöglicht, den nicht sichtbaren Bereich der Straße durch einen Blick über die Schulter zu überprüfen;
25.3. NK – schaut nicht zurück, bevor er rückwärts fährt. Diese NK wird auch bewertet, wenn der Prüfling ein Fahrzeug der Kategorie B1 oder B fährt und beim Beginn des Rückwärtsfahrens nur in die Rückspiegel schaut. Diese NK wird nicht bewertet, wenn das Rückwärtsfahren wiederholt wird, unmittelbar nach einem kurzen Anhalten (oder Vorwärtsfahren), wenn vor dem vorherigen Rückwärtsfahren zurückgeschaut wurde und sich die Verkehrssituation nicht geändert hat;
25.4. NK – lenkt die Aufmerksamkeit länger als nötig von der Fahrtrichtung ab, um die Bedienungs-, Sicherheits- und Kontrolleinrichtungen zu bedienen, ohne jedoch eine potenziell gefährliche Situation zu schaffen;
25.5. SPK – sechs oder mehr Situationen, in denen der im Rückspiegel nicht sichtbare Teil der Straße überprüft werden muss, aber kein Blick über die Schulter erfolgt.
26. Verwendung von Spiegeln:
26.1. NK – schaut nicht in die Rückspiegel, bevor das Fahrzeug verlangsamt oder angehalten wird, vor dem Einfahren in eine Kurve, dem Wechseln des Fahrstreifens, dem Verlassen oder Befahren einer Straße oder dem Annähern an ein Hindernis;
26.2. NK (Kategorien BE, C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E und DE) – benutzt die Außenspiegel während des Rückwärtsfahrmanövers nicht, d.h. schaut nur durch das Fenster.
27. Verwendung von Warnsignalen:
27.1. NK – gibt kein Blinksignal, um seine Absichten anzuzeigen, wenn dies aufgrund der Verkehrssituation erforderlich ist. Diese NK wird nicht bewertet, wenn dies aufgrund bestimmter Umstände (geringer Abstand zwischen der nächsten zu kreuzenden Straße oder der Zufahrt zu einem angrenzenden Gebiet und dem vorgesehenen Abbiegepunkt usw.) nicht zweckmäßig ist;
27.2. NK – gibt kein rechtes Blinksignal, bevor er den Kreisverkehr verlässt;
27.3. NK – gibt ein Blinksignal in die falsche Richtung. Diese NK wird bewertet, wenn der Prüfling in die entgegengesetzte Richtung abbiegt, als das Signal anzeigt;
27.4. NK – schaltet den Blinker nicht innerhalb von fünf Sekunden nach Abschluss des Abbiegens oder Spurwechsels aus;
27.5. NK – schaltet den Blinker zu früh aus, d.h. bevor das Abbiegen oder Spurwechsel begonnen oder beendet wurde, und schaltet ihn nicht wieder ein;
27.6. NK – gibt unnötigerweise ein Blinksignal und kann andere Verkehrsteilnehmer irreführen;
27.7. SPK – sechs wiederholte NK bei der Verwendung von Warnsignalen.
28. Einschätzung von Verkehrsgefahren:
NK – reagiert unangemessen oder nicht schnell genug auf Gefahren im Straßenverkehr.
29. Entscheidungsfindung:
29.1. NK – schätzt die Geschwindigkeit und den Abstand zu anderen Fahrzeugen nicht richtig ein, wenn er anfährt, eine Kreuzung überquert, die Spur wechselt, ein Hindernis oder ein langsamer fahrendes Fahrzeug umfährt, überholt, auf die Straße fährt, bevor er ein spezielles Fahrmanöver beginnt oder durchführt, das in Anhang 2 der Beschreibung beschrieben ist;
29.2. NK – hält richtig an, wagt es aber nicht, bei ausreichendem Abstand im Verkehrsfluss weiterzufahren;
29.3. NK – hält unnötig an (zögert), wenn keine Fahrzeuge oder Fußgänger vorhanden sind, die er behindern könnte, und die Straße frei ist;
29.4. NK – gewährt unnötigerweise anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt, d. h. wendet die Vorfahrtsregeln falsch an.
30. Wahl des Sicherheitsabstands:
30.1. NK – hält einen Abstand von weniger als zwei Sekunden, aber mehr als einer Sekunde zu dem vorausfahrenden Fahrzeug ein;
30.2. NK – hält einen Abstand von weniger als drei Sekunden, aber mehr als zwei Sekunden zu dem vorausfahrenden Fahrzeug auf einer Straße mit zwei oder mehr Fahrspuren in eine Richtung ein, wenn die Verkehrssituation dies nicht erfordert.
30.3. NK – hält unter ungünstigen Verkehrsbedingungen einen Abstand von weniger als vier Sekunden, aber mehr als zwei Sekunden zu dem vorausfahrenden Fahrzeug ein. Der Prüfer muss zusätzliche (größere) Abstände bewerten, die von Fahrern der Fahrzeugkategorien C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE und T eingehalten werden müssen;
30.4. NK – hält einen zu geringen Seitenabstand zu einem Objekt ein, das eine Gefahr darstellen könnte oder durch das eine Gefahr entstehen könnte, erzeugt aber keine potenziell gefährliche Situation;
30.5. NK – hält das Fahrzeug mit einem unzureichenden Abstand zum voraus stehenden Fahrzeug an, sodass dieses bei Bedarf nicht ohne Rückwärtsfahren umfahren werden kann.
31. Wahl der Geschwindigkeit:
31.1. NK – beschleunigt zu schnell oder zu langsam, ohne die Verkehrsbedingungen angemessen zu berücksichtigen;
31.2. NK – fährt in einer bestimmten Situation zu schnell, überschreitet aber nicht die zulässige Geschwindigkeit. Dieser NK wird bewertet, wenn der Prüfling mit einer höheren als der angemessenen Geschwindigkeit fährt;
31.3. NK – fährt zu langsam, wenn die Verkehrsbedingungen dies nicht erfordern, d. h. 10–15 km/h langsamer als zulässig oder mit einer Geschwindigkeit, die das vom Prüfling geführte Fahrzeug aufgrund der zu langsamen Bewegung im Verkehrsfluss hervorhebt und diesen unangemessen behindert. Dieser NK wird auch bewertet, wenn der Prüfling bei der Durchführung der in Anhang 2 der Beschreibung beschriebenen speziellen Fahrmanöver nicht die erforderliche Geschwindigkeit erreicht;
31.4. NK – fährt mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von nicht mehr als 10 km/h. Der Fehler darf nicht bewertet werden, wenn die Überschreitung nicht länger als 3 Sekunden dauerte.
32. Befolgung der Anweisungen der Verkehrsregelungssignale, Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen:
32.1. NK – hält das Fahrzeug so an, dass es über die „Stop“-Linie (Schild „Stop“-Linie) hinausragt;
32.2. NK – fährt, wenn er an einer Kreuzung links abbiegen will, nicht in den Kreuzungsbereich ein, um auf eine sichere Lücke im Verkehrsfluss zu warten, wenn dies angebracht ist;
32.3. NK – versteht die Verkehrssignale nicht ausreichend, d. h. zögert zu lange, obwohl er fahren könnte, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern;
32.4. NK – fährt, wenn er an einer Kreuzung links abbiegen will, hinter dem ersten Fahrzeug falsch in den Kreuzungsbereich ein. Dieser NK wird bewertet, wenn der Prüfling durch ein Signal der Ampel (Regulierer) fahren darf.
33. Konsistenz:
33.1. NK – wählt eine falsche Reihenfolge des Fahrzeugsteuerungssystems;
33.2. NK (Kategorien BE, C1E, CE, D1E und DE) – öffnet die Maulöffnung des Kupplungshakens oder des Bolzenverschlusses nicht richtig, wenn er sich darauf vorbereitet, den Anhänger abzukuppeln oder anzukuppeln;
33.3. NK (Kategorien BE, C1E, CE, D1E und DE) – zieht die Anhängerstützen unsicher ein, ohne jedoch eine potenziell gefährliche Situation zu schaffen;
33.4. NK (Kategorien BE, C1E, CE, D1E und DE) – überprüft nach dem Ankuppeln des Anhängers nicht, ob alle Anhängerleuchten funktionieren.
KRITISCHE FEHLER (Kategorien BE, C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE und T):
36. Verwendung von Bedien- und Sicherheitseinrichtungen und -ausrüstung:
36.1. KK – legt den Sicherheitsgurt nicht an, wenn dies erforderlich ist. Dieser KK wird nicht auf einem speziellen Gelände bei der Durchführung der in Anhang 2 der Beschreibung beschriebenen Manöver bewertet;
36.2. KK – benutzt ein Mobilfunkgerät auf unzulässige Weise;
36.3. KK – benutzt eine Sicherheitseinrichtung und/oder Ausrüstung falsch oder benutzt sie nicht, wenn dies erforderlich ist, und schafft eine potenziell gefährliche Situation;
37. Kupplungsbedienung:
37.2. KK – stellt den Motor ab und schafft eine potenziell gefährliche Situation.
38. Gangwahl:
38.1. KK (alle Kategorien, außer A1, A2 und A) – legt den Rückwärtsgang ein, wenn er vorwärts fährt, oder den Vorwärtsgang, wenn er rückwärts fährt, oder die für das Parken vorgesehene Wählhebelposition eines Fahrzeugs mit Automatikgetriebe, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist;
38.2. KK – wählt den falschen Gang und schafft eine potenziell gefährliche Situation.
39. Lenkradkontrolle (alle Kategorien, außer A1, A2, A und B1 (wird wie ein Motorrad gefahren):
39.1. KK – verliert die Kontrolle über das Lenkrad (hält es nicht fest);
39.2. KK – nimmt beide Hände vom Lenkrad, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist. Der Fehler wird nicht bewertet, wenn die Hände kurz (für eine Sekunde) losgelassen werden, ohne eine potenziell gefährliche Situation zu verursachen, z. B. wenn beim Manövrieren sehr langsam gefahren wird.
40. Bremsen:
40.1. KK – bremst unnötig abrupt und schafft eine potenziell gefährliche Situation;
40.2. KK – hält das Fahrzeug nicht an Ort und Stelle, nachdem er es an einem Anstieg oder Gefälle angehalten hat, d. h. lässt das Fahrzeug rollen und korrigiert dies nicht schnell (schafft eine potenziell gefährliche Situation);
40.3. KK (alle Kategorien, außer A1, A2 und A) – tritt stark auf das Bremspedal, blockiert dadurch die Räder des Fahrzeugs und lässt sie rutschen, und korrigiert dies nicht schnell;
40.4. KK (alle Kategorien, außer A1, A2, A und B1 (wird wie ein Motorrad gefahren) – betätigt die Feststellbremse während der Fahrt und kontrolliert das Fahrzeug nicht;
40.8. KK (alle Kategorien außer A1, A2, A und B1, wenn wie ein Motorrad gefahren) – betätigt vor dem Aufstehen vom Fahrersitz zum Aussteigen oder vor der Bestätigung, dass das Fahrzeug zum Abstellen bereit ist, nicht die Feststellbremse (bzw. bei Automatikgetriebe nicht die entsprechende Wählhebelstellung), wenn kein Gang eingelegt ist, der ein sicheres Abstellen des Fahrzeugs ermöglicht.
41. Wahl der Position auf der Fahrbahn:
41.1. KK – wählt eine falsche Trajektorie oder wechselt die Spur im Kreuzungsbereich und schafft eine potenziell gefährliche Situation;
41.2. KK – überholt oder umfährt ein Fahrzeug falsch;
41.3. KK – hält an, wo das Anhalten verboten ist;
41.4. KK (alle Kategorien, außer A1, A2, A) – fährt so, dass ein Drittel des Fahrzeugs oder mehr unnötigerweise auf der Gegenfahrbahn ist;
41.5. KK (Kategorien C1, C, C1E und CE) – fährt weiter vom Fahrbahnrand entfernt als auf der zweiten Fahrspur, außer wenn er links abbiegen, wenden, ein Hindernis umfahren oder auf einer Einbahnstraße anhalten (parken) muss;
42. Wahl der Position beim Manövrieren:
42.4. KK (Kategorien BE, C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E und DE) – konnte bei der Durchführung der im Anhang 2 der Beschreibung unter Punkt 5 und Unterpunkt 9.2 genannten besonderen Fahrmanöver das besondere Fahrmanöver nicht ausführen, nachdem dreimal der Rückwärtsgang eingelegt worden war;
42.5. KK (Kategorien BE, C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E und DE) – nach Abschluss des speziellen Manövers zum Rückwärtseinparken an einer Rampe (oder einer anders gekennzeichneten Manövergrenze) steht das Fahrzeug mehr als 1 m vor dem Rampenimitator (Manöver-Endgrenze);
42.6. KK (Kategorien D1, D und T) – nach Abschluss des seitlichen Einparkmanövers an einer Plattform ist mindestens eine der Türen zum Ein- oder Aussteigen der Fahrgäste weiter als 50 cm vom Rand der Plattform (Gehweg) entfernt.
43. Wahl der Position beim Rechtsabbiegen:
43.1. KK – biegt von einer dafür nicht vorgesehenen Fahrspur ab. Wenn der Prüfling beabsichtigt, von einer Verzögerungsspur rechts abzubiegen und nicht rechtzeitig auf diese Spur wechselt, wird dies als KK für die Wahl der Position auf der Fahrbahn bewertet;
43.2. KK – nimmt eine ungeeignete Position ein und schafft eine potenziell gefährliche Situation;
43.3. KK (alle Kategorien, außer A1, A2 und A) – biegt so ab, dass ein Drittel des Fahrzeugs oder mehr unnötigerweise auf die Gegenfahrbahn ragt.
44. Wahl der Position beim Linksabbiegen:
44.1. KK – biegt (wendet) von einer dafür nicht vorgesehenen Fahrspur ab. Wenn der Prüfling beabsichtigt, von einer Verzögerungsspur links abzubiegen und nicht rechtzeitig auf diese Spur wechselt, wird dies als KK für die Wahl der Position auf der Fahrbahn bewertet;
44.2. KK – nimmt eine ungeeignete Position ein und schafft eine potenziell gefährliche Situation;
44.3. KK (alle Kategorien, außer A1, A2 und A) – biegt so ab, dass ein Drittel des Fahrzeugs oder mehr beim Einfahren in die Kurve (Kreuzungsbereich) oder beim Ausfahren aus der Kurve (Kreuzungsbereich) unnötigerweise auf die Gegenfahrbahn ragt;
45. Beobachtung der Situation und Umschauen:
45.1. KK – schaut sich nicht um und beobachtet die Verkehrssituation nicht, bevor er fährt und/oder, unter Berücksichtigung der Sicht und anderer Bedingungen, beim Überqueren eines Bahnübergangs, einer Kreuzung oder eines anderen Ortes, an dem er Fahrzeugen, die von rechts kommen, Vorfahrt gewähren muss, oder beim Ein- (Aus-)fahren auf die Straße von angrenzenden Gebieten;
45.2. KK – beobachtet vor dem Wechseln des Fahrstreifens oder einer sonstigen Änderung der Fahrtrichtung die Verkehrssituation nicht, weder mithilfe der Spiegel noch durch einen Schulterblick, wenn sich das Fahrzeug seitlich um seine Breite oder mehr bewegt. Dieser KK wird nicht bewertet, wenn auf einen gerade beginnenden Fahrstreifen gewechselt wird und beim Annähern an dessen Beginn erkennbar ist, dass keine Hindernisse vorhanden sind und bis zum Abschluss des Manövers auch keine auftreten werden;
45.3. KK – lenkt den Blick von der Fahrtrichtung ab und schafft eine gefährliche oder potenziell gefährliche Situation, auch beim Überprüfen des im Rückspiegel nicht sichtbaren Straßenabschnitts;
45.4. KK – schaut sich nicht um und beobachtet die Umgebung nicht (weder in den Spiegeln noch über die Schulter) neben und hinter dem Fahrzeug beim Rückwärtsfahren.
46. Verwendung von Warnsignalen:
KK – zeigt den Fahrtrichtungsanzeiger nicht oder falsch an und führt durch Irreführung anderer Verkehrsteilnehmer zu einer gefährlichen Situation.
47. Entscheidungsfindung:
47.1. KK – fährt auf einen Fußgängerüberweg und hält das Fahrzeug dort an, wenn sich dahinter ein Hindernis (Stau o.ä.) befindet, oder an einer Fahrbahnkreuzung, an der oder hinter der sich ein Hindernis befindet und den Verkehr anderer Fahrzeuge behindert, oder an einem Bahnübergang;
47.2. KK – fährt bei Gelb oder Rot nicht aus der Kreuzung heraus, obwohl er mit der Absicht, links abzubiegen, in diese eingefahren ist. Dieser KK wird bewertet, wenn der Prüfling eine sichere Lücke im Verkehrsfluss nicht nutzt, um die Kreuzung zu verlassen;
47.3. KK – gewährt Fahrzeugen oder anderen Verkehrsteilnehmern keinen Vorrang (lässt sie nicht passieren), fährt über einen Fußgängerüberweg oder an einem Schulbus vorbei, ohne sich zu vergewissern, dass keine Fußgänger vorhanden sind, denen er Vorrang gewähren müsste. Dieser KK wird nicht bewertet, wenn der Prüfling fährt, weil er aufgrund der Handlungen anderer Verkehrsteilnehmer keinen Vorrang gewähren kann.
48. Wahl des Sicherheitsabstands:
48.1. KK – hält einen Abstand von einer Sekunde (zwei Sekunden, wenn die Fahrbahn nass, vereist, gepflastert usw. ist) oder weniger zum vorausfahrenden Fahrzeug ein;
48.2. KK – hält einen zu geringen Abstand zu stehenden, entgegenkommenden oder in gleicher Richtung fahrenden Fahrzeugen, Fußgängern, die auf der Fahrbahn gehen, Hindernissen am Fahrbahnrand (z. B. hält er bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h einen Seitenabstand von 0,5 m zum überholten Fahrzeug ein);
48.3. KK – hält bei einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h einen Seitenabstand von weniger als 1 m oder bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h einen Seitenabstand von weniger als 1,5 m zu einem Radfahrer ein.
49. Wahl der Geschwindigkeit:
49.1. KK – überschreitet die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 10 km/h. Dieser KK wird bewertet, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung 3 oder mehr Sekunden dauerte;
49.2. KK – fährt in einer konkreten Situation zu langsam, d.h. mehr als 15 km/h unter der zulässigen Geschwindigkeit, wenn die Verkehrssituation dies nicht erfordert. Dieser KK wird auch bewertet, wenn der Prüfling bei der Durchführung der in Anhang 2 der Beschreibung beschriebenen speziellen Fahrmanöver zu langsam fährt. Dieser KK wird nicht bewertet, wenn der Prüfling sicher mit dem Verkehrsfluss beschleunigt oder wenn das zu langsame Fahren weniger als 3 Sekunden dauert;
49.3. KK – erhöht die Geschwindigkeit, wenn er überholt wird, und schafft eine potenziell gefährliche Situation;
49.4. KK – fährt zu schnell, überschreitet aber nicht die zulässige Geschwindigkeit, und schafft eine potenziell gefährliche Situation, auch beim Rückwärtsfahren;
50. Einhaltung der Anforderungen von Verkehrsregelungssignalen, Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen:
50.1. KK – missachtet die Anforderungen eines Verkehrsregelungssignals, eines Verkehrszeichens oder einer Fahrbahnmarkierung. Dieser KK wird auch bewertet, wenn das vom Prüfling geführte Fahrzeug die Linie überfährt, die die Grenzen des für ein besonderes Fahrmanöver vorgesehenen Bereichs kennzeichnet, oder nach Abschluss der in Anhang 2 der Beschreibung in den Unterpunkten 3.3 und 3.4 beschriebenen besonderen Fahrmanöver auf den Linien steht, die den Parkplatz markieren, oder diese überragt, sofern der Parkplatz gekennzeichnet ist;
50.2. KK – hält das Fahrzeug hinter der „Stop“-Linie oder dem Rand der Kreuzung in einem Abstand an, der eine potenziell gefährliche Situation schafft. Dieser KK wird auch bewertet, wenn der Prüfling beim Manöver des Beschleunigens und präzisen Anhaltens an der angegebenen Stelle die Haltelinie (Pylonen) überfährt;
51. Konsistenz (Kategorien BE, C1E, CE, D1E und DE):
51.1. KK – kann den Anhänger nicht ab- oder ankuppeln;
51.2. KK – lässt einen Teil der Handlungen aus und schafft so eine potenziell gefährliche Situation:
51.2.1. benutzt die Feststellbremse nicht;
51.2.2. führt das Manöver zur Überprüfung der Kupplung nicht durch;
51.2.3. hebt oder senkt die Stützen nicht oder sichert den Hebegriff nicht;
51.2.4. vergewissert sich nicht, dass die Maulöffnung des Kupplungshakens oder des Bolzenverschlusses geschlossen oder geöffnet ist, wenn dies erforderlich ist;
51.2.5. verwendet keine Radkeile, wenn dies erforderlich ist;
51.2.6. trennt und verschließt oder verbindet Schläuche oder Kabel nicht;
51.2.7. (Kategorien C1E, CE, D1E und DE) vergewissert sich vor Fahrtantritt nicht, dass der Luftdruck im System den richtigen Wert erreicht hat.
ALLGEMEINE KRITISCHE FEHLER (Kategorien BE, C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE und T):
54. BKK – Mündliches oder physisches Eingreifen des Prüfers, um:
54.1. einen Verkehrsunfall zu vermeiden;
54.2. eine gefährliche Situation aufgrund unzureichender Fahrzeugkontrolle, die die Verkehrssicherheit gefährden könnte, vermieden würde;
54.3. dem Prüfling in irgendeinem Teil der Prüfung aufgrund seiner Unfähigkeit geholfen würde, d.h. Handlungen für ihn ausgeführt würden, wenn dies zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit notwendig ist, oder aufgrund unzureichender Zeit zur Beendigung der Prüfung.
55. BKK – Kollision. Dies ist eine Situation, in der das vom Prüfling geführte Fahrzeug mit einem anderen Objekt kollidiert (auffährt) oder (Kategorien A1, A2, A) ein Objekt mit seinem Körper berührt. Dieser BKK wird auch bewertet, wenn ein oder mehrere Räder auf den Bordstein (Randstein) fahren.
56. BKK – Gefährliche Situation. Eine durch die Handlungen des Prüflings geschaffene gefährliche Situation, die andere Verkehrsteilnehmer (einschließlich Fußgänger) zwingt, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Kollision oder eine andere Gefahr zu vermeiden.
57. BKK – Nichtbeachtung verbindlicher Anweisungen. Der Prüfling befolgt die Anweisungen der prüfenden Beamten (Regulierer) nicht.
Wie viele Fehler dürfen bei der praktischen Prüfung gemacht werden?
Um die Prüfung zu bestehen, dürfen nicht mehr als 8 nicht-kritische Fehler und keine kritischen oder spezifisch wiederkehrenden Fehler gemacht werden.
